Lohnender Rahmenvertrag: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2021, Seite 672

Seit 2001 sind Fahrschulen, sofern sie auch nur eine Person ganztags oder aushilfsweise als Fahrlehrer/-in, Bürokraft oder Putzhilfe beschäftigen, gesetzlich verpflichtet, den Mitarbeitenden arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung anzubieten und dazu einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

BG muss informiert werden

Kleinbetriebe müssen dazu nicht zwingend eigene Fachkräfte bestellen. Sie können diese Aufgabe auch überbetrieblichen Einrichtungen übertragen. Die Bestellung dieser Fachkräfte bzw. der Abschluss eines Vertrags über arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Fahrschule muss der Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden.

ASD der Berufsgenossenschaft

Wer dies unterlässt, bekommt über kurz oder lang Post von der BG mit der Aufforderung, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Fahrschule nachzuweisen. Bleibt der Nachweis aus, wird der Fahrschulbetrieb zwangsweise dem Arbeits- und sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG zugewiesen und von diesem kostenpflichtig kontrolliert.

Rahmenvertrag des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. mit der ias GmbH

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat deshalb vor 20 Jahren für seine Mitglieder einen entsprechenden Rahmenvertrag mit der ias health & safety GmbH (ias), einer Tochtergesellschaft der TÜV SÜD Life Service GmbH, abgeschlossen. Dieser Vertrag bietet den Verbandsfahrschulen eine kostengünstige und zeitsparende Betreuung.

Grundbetreuung

Das ist so organisiert, dass im Rahmen des Betreuungsvertrags keine wahrzunehmenden Pflichtberatungstermine oder Betriebsbegehungen in den einzelnen Fahrschulen stattfinden müssen. Für fachliche Fragen rund um die Themen Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin steht aber der umfangreiche Beratungspool der ias zur Verfügung. Die Kosten für diese Grundbetreuung belaufen sich auf jährlich 38 Euro pro Mitarbeiter. Enthalten ist darin auch die Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb. Darüber hinaus bietet die ias auf Anfrage über die gesetzliche Mindestbetreuung hinaus zahlreiche kostenpflichtige Zusatzleistungen an. Dazu gehören z.B. das Hygienekonzept und die Fachartikel in der FahrSchulPraxis. Bestandteil des Betreuungskonzeptes der ias ist auch die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung des allen Verbandsfahrschulen zugänglichen Hygienekonzeptes auf Basis der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Außerdem veröffentlichen die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der ias regelmäßig informative Beiträge zu sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Themen in der FahrSchulPraxis.

Beitrittserklärung anfordern

Die Teilnahme am Rahmenvertrag zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. ist einfach: Sie fordern bei der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg die Unterlagen an, füllen die dort beiliegende Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag aus, unterschreiben diese und schicken diese direkt an die ias. Die erforderliche Anzeige an die BG, dass Ihre Fahrschule künftig von der ias health & safety GmbH betreut wird, übernimmt die ias.

JK

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Dagmar Stauch
Tel: 0711 839875-22
Fax: 0711 8380211
E-Mail: d.stauch@flvbw.de