Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildungsstätten: Neue Anerkennung beantragen!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2021, Seite 674

Im Dezember 2020 traten die Neufassung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) in Kraft. Nach § 9 BKrFQG benötigen alle bisher als Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildungsstätten tätigen Fahrschulen der Klassen CE oder DE ab dem 03.12.2022 eine neue staatliche Anerkennung. Diese ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober/2021, Seite 674 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

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