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645 EDITORIAL: Fahren ohne Fahrerlaubnis?650 UPDATE: Autoversicherung: Silber, Gold oder Platin? / USA: Verkehrstote 2020 - Anstieg trotz Pandemie
654 Fahrstunden und sonstige berufliche Tätigkeiten: Arbeitszeit nach Fahrlehrerrecht
672 Lohnender Rahmenvertrag: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
674 Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildungsstätten: Neue Anerkennung beantragen!
679 Hinweise zu Sozialvorschriften und Fahrtenschreiberkarten
680 IAA auf dem E-Marsch: "Klimafreundlicher Verkehr beginnt in der Fahrausbildung"
688 Gerichtsurteile: (2518) Illegales Fahrradfahren im Wald / (2519) Vorfahrt gegenüber Einfädelungsstreifen / (2520) Unfall - Zu dicht am Bordstein gefahren?
Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildungsstätten: Neue Anerkennung beantragen!
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2021, Seite 674
Im Dezember 2020 traten die Neufassung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) in Kraft. Nach § 9 BKrFQG benötigen alle bisher als Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildungsstätten tätigen Fahrschulen der Klassen CE oder DE ab dem 03.12.2022 eine neue staatliche Anerkennung. Diese ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober/2021, Seite 674 abgedruckt.
Oder:
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