Corona-Pandemie: Bald Ende der Maskenpflicht?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2021, Seite 579

Die seit Montag, 16. August 2021, geltende Corona-Verordnung des Landes brachte für die Fahrschulen keine Änderungen: Theorieunterricht, praktische Ausbildung, Aufbauseminare sowie BKF-Aus- und Weiterbildung sind unter Einhaltung der bekannten Schutzmaßnahmen zulässig.

Hygienekonzept wurde überarbeitet

Fahrschulen sind weiterhin verpflichtet, ein Hygienekonzept vorzulegen. Wegen Änderungen der Corona-Verordnung wurde unser Konzept vom Mai 2020 von der ias health & safety GmbH, unserem Dienstleiter für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, aktualisiert. Die neue Version wurde den Verbandsmitgliedern per Newsletter (Nr. 337 vom 17. August 2021) zugestellt. Außerdem steht diese auch im internen InternetForum als Download zur Verfügung.

Fällt die Maskenpflicht?

Ein zentraler Punkt der Corona-Verordnung ist weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Da viele Verbandsmitglieder das permanente Tragen einer Maske als belastend wahrnehmen, erreichen die Verbandsgeschäftsstelle regelmäßig Anfragen, ob Aussicht auf baldige Aufhebung der Maskenpflicht für Fahrschulen bestehe, zumal die meisten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer mittlerweile geimpft seien.

Unsere Anfragen dazu ergaben Folgendes:

  • Es ist damit zu rechnen, dass sich die Menschen bei kühleren Temperaturen im Herbst wieder häufiger in geschlossenen Räumen aufhalten. Damit werden die Infektionszahlen trotz steigender Impfquote wieder deutlich ansteigen.

  • Die Impfung schützt offensichtlich sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen. Sie bietet aber keinen hundertprozentigen Schutz davor, sich mit dem Virus anzustecken. Bei sehr mildem Verlauf besteht die Gefahr, selbst unbemerkt krank zu sein und Mitmenschen anzustecken.

  • Neben Befolgung aller anderen Hygienevorschriften ist in geschlossenen Räumen das konsequente Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ein wichtiger Schutz vor Ansteckung.

  • Wo das Einhalten von 1,5 Metern Mindestabstand nicht möglich ist, bieten nur medizinische oder FFP2-Masken genügend Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2.

Fazit: Es kann davon ausgegangen werden, dass die zuständigen Behörden die Maskenpflicht im ÖPNV, in Unterrichtsräumen und in Fahrschulfahrzeugen weiterhin – voraussichtlich bis ins kommende Jahr hinein – aufrechterhalten werden.

Jochen Klima