AM15: Jetzt bundesweit in Kraft

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2021, Seite 581

Die unendliche Geschichte über die Senkung des Mindestalters für die Klasse AM ist zu Ende. Seit 28. Juli 2021 gilt bundesweit: 15-Jährige dürfen die Fahrerlaubnis der Klasse AM erwerben.


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Optionslösung ist vorbei

Im Herbst 2019 hatte der Bundestag den Weg für eine Neuregelung grundsätzlich freigemacht. Am 25. Oktober 2019 wurde der Antrag der FDP-Fraktion auf sofortige bundesweite Einführung von AM15 abgelehnt. Anschließend einigte sich die GROKO darauf, es jedem Bundesland selbst zu überlassen, in seinem Hoheitsgebiet AM15 einzuführen. Da einige Bundesländer sofort davon Gebrauch machten, andere – z. B. Baden-Württemberg – sich dem widersetzten, entstand ein für die Bürger schwerverständlicher Flickenteppich uneinheitlichen Fahrerlaubnisrechts in Deutschland.

AM15 bundesweit seit 28.07.2021

Erst Anfang 2021 – ein Wahljahr – wendete sich das Blatt: Nun beschloss die Verkehrsministerkonferenz die bundesweite Einführung noch im Jahr 2021 und damit noch vor der Bundestagswahl. Mit parlamentarischem Segen konnte die Neuregelung am 28. Juli 2021 in Kraft treten.

AM15 ja, aber nur im Inland

Ein kleiner Wehrmutstropfen für alle 15-Jährigen, die sehnsüchtig auf die Senkung des Mindestalters gewartet hatten: AM15 berechtigt nur zum Fahren im Inland. Hier der entsprechende Teil der Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 FeV:

Lfd. Nr. Schlüsselzahl  
25 195 Auflage zu der Klasse AM:
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland

Zur Dokumentation der Auflage, wonach die Fahrerlaubnis AM bis zum 16. Geburtstag nur im Inland gilt, wird im Feld 12 des Führerscheins die Schlüsselzahl 195 eingetragen.
Die geplante Tour in die Schweiz, nach Österreich oder Frankreich muss somit noch ein Weilchen zurückgestellt werden. Trost: Schlag 16. Geburtstag entfällt die Beschränkung.

Jochen Klima