Lenk- und Ruhezeiten: Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2021, Seite 630

Durch Artikel 14 der VO (EG) 561/2006 wurden den EU-Mitgliedstaaten Möglichkeiten eröffnet, für einen bestimmten Zeitraum nationale Ausnahmeregelungen zuzulassen. Das kann bei Kontrollen im internationalen Verkehr zu Unzulänglichkeiten führen.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe September/2021, Seite 630 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

Unser Tipp: Die FahrSchulPraxis ist
auch im Abonnement erhältlich. Mehr ...