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565 EDITORIAL: Zwei wichtige Wahljahre570 UPDATE: Neues Recht / Geringeres Verkehrsaufkommen mindert Unfallzahlen
574 Herbstsitzung des Beirats: Vorläufige Tagesordnung
576 Termine für praktische Prüfungen: Situation weiterhin sehr angespannt
579 Corona-Pandemie: Bald Ende der Maskenpflicht?
581 AM15: Jetzt bundesweit in Kraft
630 Lenk- und Ruhezeiten: Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände
636 Gerichtsurteile: (2515) Vorschäden am Pkw nicht repariert - Anspruch auf Schadenersatz kann entfallen / (2516) Elfjähriges Kinder überquert unvorsichtig eine Straße mitschuldig? / (2517) Auf dem Ende eines Radwegs geparkt - Abschleppen ist rechtens
Lenk- und Ruhezeiten: Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2021, Seite 630
Durch Artikel 14 der VO (EG) 561/2006 wurden den EU-Mitgliedstaaten Möglichkeiten eröffnet, für einen bestimmten Zeitraum nationale Ausnahmeregelungen zuzulassen. Das kann bei Kontrollen im internationalen Verkehr zu Unzulänglichkeiten führen.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe September/2021, Seite 630 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...