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165 EDITORIAL: In Europa herrscht Krieg
170 UPDATE: Leichtkraftrad - B196 auf Erfolgskurs / Auto fabrikneu - nur scheinbar?
173 Videokonferenz des Beirats: Wichtige Themen erörtert
198 15. FeV-Änderungsverordnung: Tag des Inkrafttretens
199 Staatenliste: Neuaufnahme von fünf Ländern
200 Fahrschulen in Deutschland: Nachwuchs händeringend gesucht
206 Sozialvorschriften: Digitale Aufzeichnungen für Kleintransporter
210 Berufskraftfahrerqualifikationsregister: Katalog mit FAQ des KBA
212 Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge: Fahrschule sammelt und transportiert Sachspenden
216 Gerichtsurteile: (2536) Mobiltelefon auf dem Oberschenkel abgelegt / (2537) Auf dem Parkplatz: Wer haftet bei Unfall mit offener Tür? / (2538) Linienbus blinkt nicht beim Abfahren von Haltestelle
EDITORIAL: In Europa herrscht Krieg ...
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2022, Seite 165
Liebe Leserinnen und Leser,
wir alle sind geschockt von dem menschenverachtenden Angriffskrieg, den der russische Präsident Putin gegen das ukrainische Volk und dessen Souveränität als freies Land führt. Putin missachtet damit zum wiederholten Mal die in internationalen Verträgen festgelegten Grenzen der europäischen Staaten, die seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion das friedliche Zusammenleben der Völker Europas garantierten.
Die erschütternden Bilder vom Sterben der Menschen, von Flüchtenden und von schlimmen Schäden in ukrainischen Städten haben – bei aller Tragik – auch Positives hervorgebracht:
Europas Regierungen sind sich bei Sanktionen gegen das Regime Putin bei der Organisation von Hilfsmaßnahmen und bei der Aufnahme von Geflüchteten so einig wie schon lange nicht mehr.
Auch die deutschen Fahrschulen stehen nicht abseits: Viele sammeln Geld- und Sachspenden oder stellen ihre Lkws und Busse für Hilfslieferungen und für die Evakuierung von Geflüchteten zur Verfügung. Dafür gebührt allen Beteiligten unser Respekt und ein ganz herzliches Dankeschön. Einen ersten Bericht über den Hilfstransport einer baden-württembergischen Fahrschule finden Sie auf Seite 212 dieser Ausgabe der FahrSchulPraxis. Auch weitere Berichte veröffentlichen wir sehr gern.
Wie viele andere Branchen leiden derzeit auch die Fahrschulen unter drastisch gestiegenen Energiekosten. Preisanhebungen sind deshalb dringend nötig. Allerdings ist es nach derzeitiger Rechtslage und den darauf basierenden AGB nicht zulässig, die in laufenden Ausbildungsverträgen vereinbarten Preise nachträglich anzuheben.
Um künftig für extreme Kostensteigerungen besser gewappnet zu sein, prüft die BVF unter Konsultation von Fachanwälten die Zulässigkeit der Aufnahme einer Öffnungsklausel für nachträgliche Preiserhöhungen in die AGB der Fahrschulen. Diese soll nur dann greifen, wenn eine bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare starke Steigerung der Energiekosten (Kraftstoff, Strom, Autogas) eintritt. Wir werden Sie informieren, sobald eine Antwort der Anwälte vorliegt.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.