Berufskraftfahrerqualifikationsregister: Katalog mit FAQ des KBA

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2022, Seite 210

Auf der Homepage des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. sind wichtige Informationen und FAQ des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zum neuen Berufskraftfahrerqualifikationsregister zu finden.

Das KBA schreibt dazu:

Die bisher von den Ausbildungsstätten ausgestellten Teilnahmebescheinigungen in Papierform zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung sollen ab dem 29. November 2021 in einem automatisierten Verfahren in das BQR eingetragen werden, sodass künftig auf die Papierbescheinigungen verzichtet werden kann.

Um einen Zugriff auf das Register zu erhalten, müssen Ausbildungsstätten sich bei ihrer Anerkennungsbehörde auf Antrag staatlich anerkennen lassen, sofern sie noch nicht über eine staatliche Anerkennung verfügen. Bislang gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten gelten längstens bis zum 1. Dezember 2022 als anerkannt.

Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Thema für alle Fahrschulen, die eine gesetzliche Anerkennung als BKF-Ausbildungsstätte besitzen und nun die neue staatliche Anerkennung anstreben. Hierzu hat das KBA eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) veröffentlicht.

Diese Liste steht als PDF unter diesem Link auf unserer Homepage zum Download bereit.

Jochen Klima