Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 698 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
697 Editorial: Zum Jahreswechsel
702 UPDATE: Überrepräsentiert und sehr teuer überregiert / Gendern
706 Einführung in spannende neue Aufgaben: Workshop für neue Beiratsmitglieder
728 Datenschutz beim Versenden von E-Mails: Keine "offenen" E-Mail-Verteiler!
732 Fristen für die Aufbewahrung wichtiger Unterlagen: Was darf nach Jahresende weg?
736 Steigender Frauenanteil im Beruf: Der Fahrlehrerberuf wird weiblicher und jünger
742 Männer begehen deutlich mehr Verkehrsdelikte als Frauen: Eine Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes
756 Gerichtsurteile: (2562) Unbewusster Drogengenuss? / (2563) SUV-Fahrer höher bestrafen? / (2564) Linksabbiegender Radler haftet bei Unfall allein
Fristen für die Aufbewahrung wichtiger Unterlagen: Was darf nach Jahresende weg?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2022, Seite 732
Welche Unterlagen / Akten dürfen Fahrschulen 2023 endgültig vernichten? Diese Frage stellt sich in den letzten Tagen des Jahres immer wieder. Die Antwort liegt in den gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen für Dokumente. Doch ab wann zählt die Frist? Wir geben Ihnen die Antworten und einen Überblick über die Dokumente, die am 1. Januar 2023 vernichtet werden dürfen.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2022, Seite 732 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...