Berufskraftfahrerqualifikationsrecht: Neue Anwenderhinweise

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2022, Seite 95

Nach dem Inkrafttreten des neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) im Herbst 2020 wurden nun auch die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Anwenderhinweise überarbeitet, neu gefasst und ergänzt.

Die 49 Seiten starke PDF-Datei mit umfangreichen Hinweisen und Informationen zum BKrFQG und der BKrFQV steht mittlerweile in der 4. Auflage (Stand Dezember 2021) unter diesem Link auf der Internetseite des Bundesamtes für den Güterverkehr (BAG) zum Download bereit

Ebenso sind sie unter diesem Link auf der Homepage des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg hinterlegt.

Die Anwenderhinweise enthalten zahlreiche Informationen zu Detailfragen der Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung, zu Besitzständen und Ausnahmeregelungen. Darüber hinaus sind auch für Fahrschulen der CE- und DE-Klassen aussagekräftige Informationen enthalten, die sich auf die zum Jahresende 2023 erforderliche Umstellung auf die dann erforderliche staatliche Anerkennung beziehen. Ebenso ausführlich werden Fragen zum neuen Berufskraftfahrerqualifikationsregister sowie zum Fahrerqualifikationsnachweis behandelt, durch den der Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein abgelöst wird.

Jochen Klima