Prüfung mit freiwillig getragener Brille: Kein Grund zur Ablehnung

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2022, Seite 18

Bekanntlich müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis der A- und B-Klassen dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis eine Sehtestbescheinigung beifügen. War der Test ohne Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) erfolgreich, bleibt dem Bewerber die Auflage „Sehhilfe“ (Schlüsselzahl 01) im Führerschein erspart. Doch wie ist die Rechtslage, wenn ein Prüfling zur praktischen Prüfung mit Brille antritt, obwohl er laut Sehtest gar keine Sehhilfe benötigt?

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Januar/2022, Seite 18 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

Unser Tipp: Die FahrSchulPraxis ist
auch im Abonnement erhältlich. Mehr ...