UPDATE: 2022: Wie nahe sind wir dem fahrerlosen Auto? / Umtauschpflicht für Führerscheine hat begonnen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2022, Seite 6

2022: Wie nahe sind wir dem fahrerlosen Auto?

Aus der Stufe null, in welcher der Fahrer alles selbst macht, sind wir längst heraus. Mit der Stufe 1 und ihren schon zum Standard gehörenden Fahrerassistenzsystemen (FAS), wie Totwinkel-Warner, Spurhalter, Anfahrhilfe usw., erklommen wir den Level des assistierten Fahrens. In Stufe 2 stiegen wir zum teilautomatisierten Fahren auf: Das Auto übernimmt selbstständig die Abstandswarnung, Distanzhaltung, das Abbremsen und die Wiederbeschleunigung. In Stufe 3 fahren wir schon hochautomatisiert. Das Auto passt sich dem Tempo des fließenden Verkehrs an, schaltet den Blinker ein, wechselt selbstständig die Fahrstreifen, überholt und bremst bei Gefahr auf null. Wenn es kompliziert wird, z.B. bei Starkregen oder Schneefall, fordert das System den Fahrer auf, die Führung des Fahrzeugs zu übernehmen.

Dazu lässt eine Anfang Dezember 2021 über den Ticker gelaufene Meldung aufhorchen: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat als weltweit erste Behörde das hochautomatisierte System Drive-Pilot von Mercedes-Benz zertifiziert. Ab Jahresmitte 2022 soll als erstes Mercedes-Modell die S-Klasse damit ausgestattet werden. Wer dann eine solche S-Klasse pilotiert, kann die Führung an den Drive-Pilot genannten Computer übergeben. Zulässig ist das vorerst nur auf den deutschen Autobahnen bis zum Tempo 60 km/h. Der Fahrer darf das Lenkrad loslassen und sich anderen Tätigkeiten zuwenden. Fährt man im Drive-Pilot-Modus, haften bei Unfällen nicht mehr Fahrer und Halter, sondern Mercedes. Das zeigt: Die Erfinder des Automobils scheinen der Zuverlässigkeit ihres Drive-Piloten sehr sicher zu sein. Diese Nachricht verleiht der deutschen Automobilindustrie weltweit neuen Glanz.

Doch damit ist weder die 4. und schon gar nicht die 5. Stufe des automatisierten Fahrens erreicht. Stufe 4 bedeutet Vollautomatisierung: Das Auto übernimmt auf allen Straßen alle Funktionen, die zum Fahren gehören und gibt sie nur dann an den Fahrer ab, wenn eine Situation eintritt, die das System nicht bewältigen kann. In den Stufen 3 und 4 ist also noch ein Fahrer an Bord, der erforderlichenfalls das Auto sicher führen kann.

Die Stufe 5 macht den Fahrer überflüssig. Der Traum vom fahrerlosen Auto hat sich erfüllt. Mehr noch, man will zum Einkaufen oder zum Bahnhof oder sonst wohin fahren. Eine App auf dem Smartphone ruft das gewünschte Auto herbei, das wenige Minuten später vor der Haustür zur Abfahrt bereitsteht. Lenkrad und die üblichen Bedienungseinrichtungen gibt es nicht mehr. Man nimmt bequem Platz, und auf Zuruf legt die Kutsche los und bringt uns zu dem schon zuvor qua App bestimmten Fahrtziel. Eine wunderbare neue Autowelt ist Wirklichkeit geworden.

Ministerpräsident Kretschmann wurde kürzlich in einem Interview für die ADAC Motorwelt über seine erste Fahrstunde befragt und wie die wohl gelaufen wäre, hätte sie im Jahr 2050 stattgefunden. Antwort: „Im Jahr 2050 werden wir mit Sicherheit auch autonomes Fahren haben. Dadurch werden Fahrschüler ganz andere Dinge lernen, um sich zwischen Fahrzeugen, die von künstlicher Intelligenz gesteuert werden, zurechtzufinden.“ Hat der Ministerpräsident damit gesagt, es werde auf den deutschen Straßen auch 2050 noch durch Menschen zu steuernde Autos geben? GLH

Umtauschpflicht für Führerscheine hat begonnen

Der Umtausch in den neuen Kartenführerschein richtet nach § 24 a FeV und Anlage 8e. Und zwar zum einen nach dem Geburtsjahrgang und zum anderen nach dem Ausstellungsjahr. Wer vor 1953 geboren wurde, muss vor dem 19.01.2033 umtauschen. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, musste vor dem 19.01.2022 umgetauscht haben. Und so geht es in drei Stufen weiter bis 1971 und später. Anders verhält es sich für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch beginnt hier für die Jahre 1999 bis 2001 und muss vor dem 19.01.2026 erledigt sein. GLH

Siehe auch FahrSchulPraxis 2019-03 Seite 139.