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421 EDITORIAL: FAS: Wo sonst, wenn nicht bei uns?
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430 Theoretische Prüfung - Ein neues Update: Änderungen zum 1. Oktober 2022
452 Gewerblicher Kraftverkehr: Der Mehrfahrerbetrieb
457 Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Endgültiges Aus seit 01.07.2022
472 Gerichtsurteile: (2547) Entziehung der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht / (2548) Ampel Grün: Zusammenstoß zwischen Auto und Straßenbahn - Mithaftung der Autofahrerin? / (2549) Viel schneller als erlaubt - eine Zwangspause droht
EDITORIAL: FAS: Wo sonst, wenn nicht bei uns?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2022, Seite 421
Liebe Leserinnen und Leser,
seit 01.07.2022 sind Fahrerassistenzsysteme (FAS) obligatorischer Inhalt der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Während bisher die Bewerber über die Nutzung von im Prüfungsfahrzeug vorhandenen FAS entschieden, gilt nun Anlage 7 Nr. 2.2.17 der FeV: „Bei Prüfungsfahrzeugen, die über Systeme verfügen, die die Längs- und Querführung des Fahrzeugs in einem spezifischen Anwendungsfall aktiv und kontinuierlich übernehmen können, entscheidet der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr über den Einsatz dieser Systeme.“
Mit dem TÜV wurde vereinbart, die neue Regelung schrittweise anzuwenden und zunächst – so vorhanden – nur die Nutzung der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage zu verlangen. Nach einer Eingewöhnungsphase sollen nacheinander auch weitere FAS in der Prüfungsfahrt genutzt werden.
Bedenken dazu wurden jüngst in den Medien und von Eltern laut: Fahranfänger würden mit der Nutzung der FAS schon am Anfang ihrer Fahrerkarriere unnötig überfordert, da ihnen im ersten eigenen Auto diese modernen Systeme oft gar nicht zur Verfügung stünden. Solche Diskussionen sind nicht neu und kochen regelmäßig immer dann hoch, wenn die Aufnahme neuer Inhalte in die Fahrausbildung und -prüfung ansteht. Ich denke da z.B. an die Einführung der Grundfahraufgabe Gefahrbremsung in Verbindung mit den in Fahrschul-Pkw damals bereits flächendeckend vorhandenen Antiblockiersystemen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo sonst, wenn nicht in der Fahrschule sollen Fahranfänger mit der sicheren Anwendung moderner FAS vertraut gemacht werden? Die möglichst flächendeckende Verbreitung und damit eben auch die Schulung dieser Systeme ist unbestritten ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Senkung der Unfallzahlen. Das Thema ist viel zu wichtig, um die Einführung in die FAS und das Üben mit FAS nur Autoverkäufern, Gleichaltrigen und den Eltern zu überlassen. Hier ist die pädagogische und fachliche Kompetenz der Fahrlehrerschaft gefragt.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.