BKF-Ausbildungsstätten: Jetzt Anerkennung beantragen - Übergangsfrist endet am 2. Dezember 2022

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2022, Seite 409

Bislang galten Fahrschulen der Klassen CE und DE nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) automatisch als anerkannte BKF-Ausbildungsstätten; sie durften ohne Weiteres Aus- und Weiterbildungskurse im Sinn des BKrFQG durchführen. Diese Anerkennung endet am 02.12.2022. Deshalb ist es höchste Zeit, die neue staatliche Anerkennung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2022, Seite 409 abgedruckt.
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