Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 310 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
309 EDITORIAL: Arbeitslos trotz Fahrlehrermangel?
314 UPDATE: Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. (DFA) auf progressivem E-Kurs / Wenn die Kosten den Erlösen davonlaufen
318 Mitgliederversammung 2022: Starkes Votum pro Präsenzunterricht
336 Fahrschulen unter Kostendruck Preiserhöhungen unvermeidlich
340 In Kraft seit 01.06.2022: Wichtige Rechtsänderungen
406 Motorradschutzkleidung: Neue Auslegungshilfe kommt
409 BKF-Ausbildungsstätten: Jetzt Anerkennung beantragen - Übergangsfrist endet am 2. Dezember 2022
412 Gerichtsurteile: (2543) Doppeltes Bußgeld für Geschwindigkeitsverstoß! War es Vorsatz? / (2544) Zu schnell in einer Spielstraße / (2545) Fahrt mit E-Scooter unter Drogen / (2546) Auflage eines Fahrtenbuchs wegen falscher Selbstbezichtigung
BKF-Ausbildungsstätten: Jetzt Anerkennung beantragen - Übergangsfrist endet am 2. Dezember 2022
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2022, Seite 409
Bislang galten Fahrschulen der Klassen CE und DE nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) automatisch als anerkannte BKF-Ausbildungsstätten; sie durften ohne Weiteres Aus- und Weiterbildungskurse im Sinn des BKrFQG durchführen. Diese Anerkennung endet am 02.12.2022. Deshalb ist es höchste Zeit, die neue staatliche Anerkennung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2022, Seite 409 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...