Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 106 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
105 EDITORIAL: Wahlen in den Kreisvereinen
110 UPDATE: Verlorene Größe - Neue Horizonte: Das Ende von Daimler? / Auffahrunfälle - Schuld immer klar?
114 Herzlich willkommen am Bodensee: Mitgliederversammlung 2022
124 31. Dezember 2023 - wichtiger Stichtag: Vorlage von Eignungsnachweisen
126 Gründung einer Fahrschule: Zwei unterschiedliche GbR
128 Erweiterung kurz nach der Ersterteilung: Wie viel Unterricht ist Pflicht?
130 Informationen unserer Steuerkanzlei: Änderung bei Sachbezügen
132 Zweiradausbildung in Fahrschulen: Erfolgreich in die neue Motorradsaison
140 MotorradTotal 17.09. bis 24.09.2022: Auf ins Trentino
146 3,5-Tonner im gewerblichen Güterverkehr: Neue Regeln für grenzüberschreitende Transporte
152 "Bewegung ist ein Grundbedürfnis des Menschen": Gesundheit und Bewegung im Fahrlehreralltag
156 Gerichtsurteile: (2532) Mangelnde Rückschaupflicht beim Abbiegen / (2533) Reparatur nach Unfall: Wer zahlt Reinigung und Probefahrt? / (2534) Kavalierstart mit Folgen / (2535) Radweg nicht genutzt: Wer haftet?
UPDATE: Verlorene Größe - Neue Horizonte: Das Ende von Daimler? / Auffahrunfälle - Schuld immer klar?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2022, Seite 110
Verlorene Größe – Neue Horizonte Das Ende von Daimler?
Diesen für viele Schwaben etwas aufrührenden Titel trägt ein vor kurzem im Verlag Vahlen erschienenes 508 Seiten starkes Sachbuch von Autoprofessor Willi Diez aus Nürtingen. Aus Anlass des Erscheinens dieses Werkes gab Diez ein Interview, das den Inhalt skizziert. Danach wurde das Ende der Daimler AG nicht erst durch die im Oktober 2021 erfolgte Aufspaltung in zwei voneinander unabhängige Aktiengesellschaften, nämlich die Mercedes-Benz Group AG (Pkw) und die Daimler Truck AG (Lastwagen und Busse) besiegelt.
Laut Diez hat der Niedergang des Konzerns schon 1980 begonnen. Um seine These zu stützen, nennt Diez eine Reihe von unternehmerischen Entscheidungen. So die „massive Ausweitung der Produktionskapazitäten im Pkw-Geschäft Anfang der 1980er Jahre“ (Einstieg in die Kompaktklasse 190), das Experiment, aus Daimler einen „integrierten Technologiekonzern“ zu formen (Übernahme von AEG) und der Versuch, aus Daimler eine „Welt AG“ zu machen (Fusion mit Chrysler). Das alles seien strategische Fehlentscheidungen gewesen, die viel Geld gekostet hätten. Vorstandsvorsitzender Dr. Dieter Zetsche kommt bei Diez' Blick in die Vergangenheit besser weg als dessen Vorgänger Edzard Reuter und Jürgen Schrempp. Immerhin „hat Zetsche mit einer Produktoffensive und der Erschließung des chinesischen Marktes ab dem Jahr 2012 eine in der Geschichte des Unternehmens beispiellose Wachstumsphase im Pkw-Geschäft eingeleitet. Unter seiner Führung ist Mercedes-Benz wieder zur meistgekauften Premiummarke weltweit geworden.“ Und Ola Källenius? Der musste wegen der unter Zetsche „dramatisch gestiegenen Ausgaben für Forschung und Entwicklung die Reißleine ziehen“. Auch für die Zukunft von Mercedes setzt Diez Fragezeichen. Nach Lektüre dieses Interviews fragt man sich: Ist das ein lesenswertes Buch? Und womit hat Mercedes den Autor Diez vergrätzt? GLH
Auffahrunfälle – Schuld immer klar?
Wenn es hinten kracht, kommt es oft nur zu Blechschäden. Manchmal aber gehen die Schäden von Auffahrunfällen in die Tausende oder sind gar Totalschäden. Schlimmer noch, es werden Menschen verletzt und sogar getötet; Letzteres trifft meist dann zu, wenn Lkw auffahren. Nach dem sogenannten Anscheinsbeweis deutet zunächst alles auf Schuld des Auffahrenden. Aber ist das immer so? Dazu ein klares Nein! Denn auch der Vorausfahrende und ein hinter dem Zweiten fahrender Dritter kann schuldhafter Verursacher eines Auffahrunfalls sein. Prinzipiell muss die Schuld an einem Verkehrsunfall einem der Beteiligten nachgewiesen werden. Ist eine überwiegende Verursachung keinem Beteiligten nachzuweisen, haften die Halter der am Unfall beteiligten Kraftfahrzeuge zu gleichen Teilen nach den Regeln der Gefährdungshaftung.
Gar nicht so selten kommt es vor, dass der „Auffahrende“ in Wahrheit gar nicht aufgefahren ist, sondern selbst gerammt und auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgeschoben wurde. Solche Fälle bedürfen besonders sorgfältiger Beweissicherung. Auch plötzliches, für den Nachfolgenden unvorhersehbares Stoppen des Vorausfahrenden, z.B. wegen der Entdeckung eines Parkplatzes, oder ein blitzartiger Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden können einen Auffahrenden entlasten. Auch die irrtümliche Vollbremsung eines Fahrschülers soll gelegentlich zu Auffahrunfällen führen. In solchen Fällen müssen sich Fahrlehrer/-innen kniffligen Fragen stellen, die besonders dann haarig sind, wenn das Fahrschulauto als solches von hinten nicht zu erkennen war. GLH