Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 106 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
105 EDITORIAL: Wahlen in den Kreisvereinen
110 UPDATE: Verlorene Größe - Neue Horizonte: Das Ende von Daimler? / Auffahrunfälle - Schuld immer klar?
114 Herzlich willkommen am Bodensee: Mitgliederversammlung 2022
124 31. Dezember 2023 - wichtiger Stichtag: Vorlage von Eignungsnachweisen
126 Gründung einer Fahrschule: Zwei unterschiedliche GbR
128 Erweiterung kurz nach der Ersterteilung: Wie viel Unterricht ist Pflicht?
130 Informationen unserer Steuerkanzlei: Änderung bei Sachbezügen
132 Zweiradausbildung in Fahrschulen: Erfolgreich in die neue Motorradsaison
140 MotorradTotal 17.09. bis 24.09.2022: Auf ins Trentino
146 3,5-Tonner im gewerblichen Güterverkehr: Neue Regeln für grenzüberschreitende Transporte
152 "Bewegung ist ein Grundbedürfnis des Menschen": Gesundheit und Bewegung im Fahrlehreralltag
156 Gerichtsurteile: (2532) Mangelnde Rückschaupflicht beim Abbiegen / (2533) Reparatur nach Unfall: Wer zahlt Reinigung und Probefahrt? / (2534) Kavalierstart mit Folgen / (2535) Radweg nicht genutzt: Wer haftet?
Gründung einer Fahrschule: Zwei unterschiedliche GbR
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2022, Seite 126
Im Jahr 2017 wurden die Rechtsgrundlagen des Fahrlehrerwesens in zentralen Bereichen reformiert. Seitdem stehen den Fahrschulen unterschiedliche Personengesellschaften offen. Für die Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR, § 705 ff . BGB) bietet das Fahrlehrerrecht zwei unterschiedliche Verfahren.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe März/2022, Seite 126 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...