Gründung einer Fahrschule: Zwei unterschiedliche GbR

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2022, Seite 126

Im Jahr 2017 wurden die Rechtsgrundlagen des Fahrlehrerwesens in zentralen Bereichen reformiert. Seitdem stehen den Fahrschulen unterschiedliche Personengesellschaften offen. Für die Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR, § 705 ff . BGB) bietet das Fahrlehrerrecht zwei unterschiedliche Verfahren.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe März/2022, Seite 126 abgedruckt.
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Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

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