Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 106 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
105 EDITORIAL: Wahlen in den Kreisvereinen
110 UPDATE: Verlorene Größe - Neue Horizonte: Das Ende von Daimler? / Auffahrunfälle - Schuld immer klar?
114 Herzlich willkommen am Bodensee: Mitgliederversammlung 2022
124 31. Dezember 2023 - wichtiger Stichtag: Vorlage von Eignungsnachweisen
126 Gründung einer Fahrschule: Zwei unterschiedliche GbR
128 Erweiterung kurz nach der Ersterteilung: Wie viel Unterricht ist Pflicht?
130 Informationen unserer Steuerkanzlei: Änderung bei Sachbezügen
132 Zweiradausbildung in Fahrschulen: Erfolgreich in die neue Motorradsaison
140 MotorradTotal 17.09. bis 24.09.2022: Auf ins Trentino
146 3,5-Tonner im gewerblichen Güterverkehr: Neue Regeln für grenzüberschreitende Transporte
152 "Bewegung ist ein Grundbedürfnis des Menschen": Gesundheit und Bewegung im Fahrlehreralltag
156 Gerichtsurteile: (2532) Mangelnde Rückschaupflicht beim Abbiegen / (2533) Reparatur nach Unfall: Wer zahlt Reinigung und Probefahrt? / (2534) Kavalierstart mit Folgen / (2535) Radweg nicht genutzt: Wer haftet?
Erweiterung kurz nach der Ersterteilung: Wie viel Unterricht ist Pflicht?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2022, Seite 128
„Erst kürzlich habe ich den Führerschein der Klasse B erworben und dafür den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht. Jetzt will ich auf Klasse A2 erweitern. Muss ich den theoretischen Grundstoff noch einmal besuchen?" Solche Fragen kommen oft beim Fahrlehrerverband an.
Foto: © Kzenon-Stock.Adobe.com
Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung schafft Klarheit. § 4 Absatz 3 FahrschAusbO lautet:
Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); „[…]. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.“
Damit ist klar, dass bei einer Erweiterung erneut 6 Doppelstunden Grundstoff und der jeweils erforderliche klassenspezifische Zusatzstoff besucht werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lang die Ausbildung und die Erteilung der ersten Fahrerlaubnis zurückliegen.
Sonderfall Doppelklasse
Ganz anders sieht die Sache bei Doppelklassen aus. Wird eine Doppelklasse – z.B. A2 und B – beantragt, müssen 12 Doppelstunden Grundstoff und der jeweilige klassenspezifische Zusatzstoff besucht werden. Nun passiert es gelegentlich, dass ein Bewerber nur die Theorieprüfung der Klasse B und im Anschluss daran auch die praktische Prüfung der Klasse B besteht, sodass diese erteilt werden kann. Für die Wiederholung der Theorieprüfung der Klasse A kann er sich dann trotzdem Zeit lassen, da der per Ausbildungsnachweis dokumentierte Abschluss der Theorieausbildung 2 Jahre gültig ist.
Nur 20 Fragen bei der Theorieprüfung?
Ab und zu sorgt in diesem Fall für Verwunderung, dass aufgrund der bestandenen Klasse-B-Theorieprüfung – selbst wenn die Klasse B noch gar nicht erteilt wurde – bei der theoretischen Wiederholungsprüfung der Fall wie eine Erweiterung behandelt wird und somit der Bewerber nur 20 Fragen (10 x Grundstoff, 10 x Zusatzstoff) beantworten muss und sich deshalb nur 6 Fehlerpunkte erlauben darf.
© TÜV|Dekra arge tp 21
Mindestalter und Antragstellung
Deshalb ist schon bei der Anmeldung gute Beratung und Information im Fahrschulbüro hilfreich und sinnvoll. Allerdings kann nicht jede Kombination zweier Führerscheinklassen als Doppelklasse beantragt und somit in einem Ausbildungsgang absolviert werden. Gemäß § 21 Absatz 4 FeV kann der Antrag für die jeweilige Klasse frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des gemäß § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Und damit ist klar, dass ein 16,5 Jahre alter Bewerber zwar einen Antrag auf Erteilung der Klasse B (BF17), nicht aber auf Erteilung der Klasse A2 stellen kann.
Erneut 6 Doppelstunden Grundstoff erforderlich
Beginnt er nun – auch nur wenige Tage – nach Erteilung der Klasse B (BF17) mit der A2-Ausbildung, muss er tatsächlich erneut 6 Doppelstunden Grundstoff besuchen.
Jochen Klima