Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 226 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
225 EDITORIAL: Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge
230 UPDATE: Texten beim Fahren ist kein Bagatelldelikt / Wie läuft's im Büro Ihrer Fahrschule?
260 Werbungskosten: Tägliche Fahrten und Mehraufwand für Verpflegung
262 Bundesrat: Mindestlohn steigt 2022 zweimal
263 Fahrerassistenzsysteme (FAS): Prüfung schon ab 01.06.2022
268 TÜV SÜD Auto Service GmbH: Aktuelles zu Mofa-Prüfungen
292 Gewerblicher Kraftverkehr: Eine neue Fährenregelung
298 Für die Ukraine: Zwei Trainer des Teams Wörth auf Hilfsmission
300 Gerichtsurteile: (2539) Darf die Polizei Masken beschlagnahmen? / (2540) Kleiner Junge auf Fahrrad - Fußgänger stürzt / (2541) Nur einmal Kokain und THC - Führerschein ist weg / (2542) Kostenpflichtige Fahrerermittlung nach Parkverstoß
EDITORIAL: Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2022, Seite 225
Liebe Leserinnen und Leser,
der schreckliche Vernichtungskrieg des Herrn Putin gegen die Ukraine und die große Zahl der Menschen, die oft Hals über Kopf ihre Heimat verlassen mussten, hat in Deutschland und auch bei vielen Kolleginnen und Kollegen eine Welle der Solidarität und großer Hilfsbereitschaft ausgelöst. Es freut uns deshalb sehr, auch in dieser Ausgabe der FahrSchulPraxis (auf Seite 298) über einen von einer Mitgliedsfahrschule durchgeführten Hilfstransport berichten zu können.
Mittlerweile zeichnet sich ab, dass Ukraine-Flüchtlinge wohl nicht so bald wieder in ihre Heimat werden zurückkehren können, weshalb sie unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen sollen. Oft aber ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Voraussetzung für einen Arbeitsplatz. Auch die Pflichtwege zur Arbeit, zu Behörden usw. erfordern oft, vor allem im ländlichen Bereich, einen gültigen Führerschein. In Deutschland, und das ist nichts Neues, ist der Führerschein für das berufliche und soziale Leben von enormer Bedeutung.
Die Ukraine ist weder EU-Mitglied noch gehört sie zu den nach der Staatenliste der Anlage 11 FeV begünstigten Ländern. Deshalb müssen Ukrainer/-innen für die Umschreibung einer vorhandenen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnisprüfung in Theorie und Praxis ablegen. Wäre es da nicht sinnvoll, – analog zu der jüngst erfolgten Aufnahme von Staaten wie Albanien, Kosovo oder Moldau – jetzt auch die Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 aufzunehmen, um die prüfungsfreie Umschreibung ukrainischer Führerscheine in eine deutsche Fahrerlaubnis zu ermöglichen?
Nicht alle aus der Ukraine geflohenen Menschen sind im Besitz einer Fahrerlaubnis. Um hierzulande individuell mobil werden zu können, müssen sie eine Fahrausbildung und -prüfung in Theorie und Praxis durchlaufen. Die zugelassene Prüfungssprache Russisch unterscheidet sich erheblich vom Ukrainischen. Es ist deshalb angezeigt, so bald wie möglich auch Ukrainisch in die Anlage 7 Nr. 1.3 der Prüfungsrichtlinie für die theoretische Prüfung aufzunehmen.
Diese beiden Schritte würden mit Sicherheit zu einer beschleunigten Integration der Neuankömmlinge beitragen.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.