Werbungskosten: Tägliche Fahrten und Mehraufwand für Verpflegung - Was gilt als erste Arbeitsstätte eines angestellten Fahrlehrers?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2022, Seite 260

Der Begriff „Werbungskosten“ wird oft missverstanden, hat jedoch im Einkommensteuergesetz (EStG) wesentliche Bedeutung für den Erwerb, die Sicherung und die Erhaltung von Einnahmen. Für Fahrlehrer/-innen im Angestelltenverhältnis stellt sich oft die Frage, wonach Verpflegungsmehraufwand und Kilometergeld steuerrechtlich geltend gemacht werden können. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist: Was gilt als erste Tätigkeitsstätte von angestellten Fahrlehrern? Maßgebende Antworten darauf gibt § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Mai/2022, Seite 260 abgedruckt.
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