Bundesrat: Mindestlohn steigt 2022 zweimal

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2022, Seite 262

Der Bundesrat hat auf der Sitzung vom 8. April 2022 der für dieses Jahr in zwei Schritten geplanten Anhebung des Mindestlohns zugestimmt. Auch eine Anhebung des zulässigen Entgelts für sog. Minijobs ab 1. Oktober 2022 bekam den Segen des Bundesrates.

Ab 1. Juli 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,82 € pro Stunde auf 10,45 € pro Stunde an. Mitarbeitende im Büro, Reinigungs- und sonstige Hilfskräfte sind oft in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sogenannten Minijobs, tätig. Sie dürfen maximal 5.400 € (= 12 x 450 €) pro Jahr verdienen und somit nur noch maximal 516,7 Stunden pro Jahr (= 43,1 Stunden pro Monat) beschäftigt werden.

Zweite Anhebung zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 € pro Stunde

Am 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12,00 € steigen. Gleichzeitig wird auch die Minijob-Entgeltgrenze auf 520,00 € pro Monat (= 6.240 € pro Jahr) angehoben. Damit dürfen pro Monat maximal 43,3 Stunden gearbeitet werden. Das ermöglicht eine Wochenarbeitszeit von genau 10 Stunden à 60 Minuten zum Mindestlohn.

Jochen Klima