Fahrerassistenzsysteme (FAS): Prüfung schon ab 01.06.2022

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2022, Seite 263

Am 1. Juni 2022 tritt die Ende März 2022 verkündete 15. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Die ursprünglich vorgesehene Übergangsfrist wurde gestrichen. Deshalb kann die Nutzung der FAS schon ab 1. Juni 2022 Gegenstand der Prüfung sein.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Mai/2022, Seite 263 abgedruckt.
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