TÜV SÜD Auto Service GmbH: Aktuelles zu Mofa-Prüfungen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2022, Seite 268

In einem Schreiben an alle Fahrschulen des Landes hat die TÜV SÜD Auto Service GmbH über die Modalitäten für Mofa-Prüfaufträge informiert.

Der TÜV benötigt für das reibungslose Anlegen von Prüfungsaufträgen für Mofa-Prüfungen sowie für deren Durchführung folgende Angaben bzw. Unterlagen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des/der Bewerbers/-in
  • Passbild (Übergabe an den/die Prüfer/-in vor der Prüfung)
  • Ausbildungsbescheinigung nach § 5 (2) FeV in Verbindung mit Anlage 2 FeV (Vorzeigen dem/der Prüfer/-in am Prüfungstag)
  • Am Prüfungstag ist durch den/die Bewerber/-in ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätskontrolle vorzulegen.

Sonderregelung für 17-jährige und ältere Bewerber

Weiter heißt es in diesem Schreiben:

Wichtig:
Ist der/die Bewerber/-in mindestens 17 Jahre oder älter, ist von dem/der Bewerber/-in mit der Anmeldung zur Prüfung nach dem 01.01.2022 ein aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als zwei Wochen, vorzulegen.

Dies ist zur Sicherstellung erforderlich, um auszuschließen, dass Bewerber/-innen zur Prüfung zugelassen werden, gegen die ein Fahrverbot (§ 25 StVG) oder anderweitige Beschränkungen und Auflagen (siehe insbesondere § 3 FeV) vorliegen.

Ergänzende Erläuterungen der TÜV SÜD Auto Service GmbH

In einem Begleitschreiben erläutert der TÜV das Erfordernis dieser Regelung für 17-jährige und ältere Mofa-Bewerber wie folgt:

Ergänzende Erläuterungen zu den Unterlagen zur Anlage eines Mofa-Prüfauftrages bei TÜV SÜD
Die Fahrerlaubnisbehörde ist die verantwortliche Stelle zur Bearbeitung und Genehmigung der Führerscheinanträge und zur Erteilung der Prüfaufträge an die Technische Prüfstelle.
Damit muss die Behörde im Rahmen ihrer Tätigkeit nach §§ 21 ff . FeV alle erforderlichen Prüfungen der Unterlagen zur Genehmigung des Führerscheinantrages durchführen. Dies deckt jedoch ausschließlich den Bereich für die Erteilung von Fahrerlaubnissen ab.

Für die Erteilung der Fahrberechtigung von Mofas ist die Führerscheinstelle demgegenüber weder zuständig noch verantwortlich.

Für diese Aufgabe arbeitet die Technische Prüfstelle im Rahmen der Beleihung des Staates als Behörde und nimmt damit alle vergleichbaren Aufgaben einer Behörde entsprechend der Führerscheinstelle für die Erteilung von Fahrerlaubnissen wahr.

Dazu zählt insbesondere auch die Durchführung aller erforderlichen Vorprüfungen (Mindestalter, Identität, Ausbildungsbescheinigung, Auszug Fahreignungsregister usw.), um eine rechtlich korrekte Aushändigung der Mofa-Prüfbescheinigungen sicherzustellen.

Ein Bestandteil daraus ist die Prüfung der Voraussetzung, dass der Mofa-Bewerber zum Zeitpunkt der Aushändigung der Mofa-Prüfbescheinigung überhaupt dazu berechtigt ist, ein Mofa zu führen, oder ob hier Sachverhalte vorliegen, wie beispielsweise ein Verbot zum Führen von Kraftfahrzeugen, die eine Aushändigung nicht zulassen würden.

Aus den genannten Gründen ist deshalb auch die Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als zwei Wochen, erforderlich.

Bitte um Beachtung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
um auch bei älteren Bewerbern um eine Mofa-Prüfbescheinigung eine reibungslose Durchführung der Mofa-Prüfung sicherzustellen, bitten wir um Beachtung dieser Vorgaben der Prüforganisation.
Stellen Sie deshalb sicher, dass bei der Anmeldung eines Mofa-Prüflings alle im o. a. Schreiben geforderten Unterlagen vorliegen bzw. vom Bewerber zur Prüfung mitgebracht werden.

Jochen Klima