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585 Editorial: Energiewirtschaft im Kostenwahn
590 UPDATE: Ach, die Software ...
596 Beiratssitzung zum Jahresende: 2. + 3. Dezember 2022, Stadthalle Korntal
598 520-Euro-Minijobs: Lohnfortzahlung und Weihnachsgeld?
600 Gemeinsame Ausbildung von Fahrschülern: Einheitliche Ausbildung und Verantwortung
615 CE- und DE-Fahrschulen aufgepasst! Übergangsfrist endet am 2. Dezember 2022: Jetzt BKF-Anerkennung beantragen
620 BF16: "Ein Gewinn für alle"
632 Gerichtsurteile: (2556) Motorrad überholt Kolonne mit bis zu 10 Fahrzeugen / (2557) Überladung nicht erkannt - kein Schutz vor Bußgeld / (2558) Unfall zwischen Fußgänger und Autofahrer - Haftung
CE- und DE-Fahrschulen aufgepasst! Übergangsfrist endet am 2. Dezember 2022: Jetzt BKF-Anerkennung beantragen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2022, Seite 615
Die bisherige gesetzliche Anerkennung der Klasse-CE- und DE-Fahrschulen als Ausbildungsstätten für Aus- und Weiterbildungskurse im Sinn des BKrFQG endet unwiderruflich am 2. Dezember 2022. Deshalb ist es allerhöchste Zeit, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die neue staatliche Anerkennung zu beantragen.
Klar ist: Wer am 3. Dezember 2022 nicht staatlich anerkannt ist, verliert über Nacht die Berechtigung, Berufskraftfahreraus- und -weiterbildungskurse durchzuführen.
Zeitnah mit der Behörde Kontakt aufnehmen
Es hat sich gezeigt, dass die meisten Behörden im Land auch von den bisher bereits gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten verlangen, alle erforderlichen Antragsunterlagen und Nachweise erneut beizubringen. Aufgrund großen Andrangs bei den Führerscheinstellen im Land ist außerdem eine Verzögerung des Antragsverfahrens nicht auszuschließen. Da bis zum Stichtag auch nicht mehr allzu viel Zeit bleibt, ist es – wenn noch nicht geschehen – jetzt dringend erforderlich, unverzüglich mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Kontakt aufzunehmen, um das Verfahren in Gang zu bringen.
JK