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FAS in Ausbildung und Prüfung: Neue Anwenderhinweise
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2022, Seite 542
Seit dem 1. Juni 2022 ist die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen (FAS) in den praktischen Prüfungen der B-, C- und D-Klassen Pflicht. Nun wurden die Anwenderhinweise für die Bewertung von FAS-Nutzungen überarbeitet.
Bisher durften Bewerber während der praktischen Prüfung alle im Fahrzeug verbauten Fahrerassistenzsysteme nutzen. Die Entscheidung, davon Gebrauch zu machen, lag beim Bewerber, denn der Prüfer durfte die Nutzung weder verlangen noch verhindern. Hierfür wurden bereits im Jahr 2019 von der TÜV| DEKRA arge tp 21 Anwenderhinweise erarbeitet; diese wurden 2019 vom baden-württembergischen Verkehrsministerium als verbindlich erklärt.
Obligatorische Nutzung seit 1. Juni 2022
Mit dem Inkrafttreten der 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung am 01.06.2022 änderte sich die Rechtslage. Nun verlangt die Anlage 7 Nummer 2.2.17 zur FeV, dass bei Prüfungsfahrzeugen, die über Systeme verfügen, die die Längs- und Querführung des Fahrzeugs in einem spezifischen Anwendungsfall aktiv und kontinuierlich übernehmen können, der Prüfer über den Einsatz dieser Systeme entscheidet. Dabei gilt für Baden-Württemberg, dass bis 31.10.2022 in der praktischen Prüfung lediglich die Nutzung des Fahrerassistenzsystems „Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage“ (ACC, Distronic, Abstandsregeltempomat) gefordert wird.
Keine Übergangsfrist
Es gibt außerdem keine Übergangsfrist, bis zu welchem Zeitpunkt Prüfungsfahrzeuge mit bestimmten FAS ausgerüstet sein müssen. Somit können auch ältere Pkw, Lkw oder Busse weiterhin unbefristet für Prüfungsfahrten eingesetzt werden.
Anwenderhinweise wurden überarbeitet
Inzwischen wurden die
Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und teilautomatisierten Fahrfunktionen in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung
durch die TÜV| DEKRA arge tp 21 überarbeitet und aktualisiert. Das Heft eignet sich auch als hilfreiche Informationsquelle zur Wirkungsweise der unterschiedlichen FAS sowie für die Beschäftigung mit diesen Systemen während der Ausbildung.
Die aktuelle Version wurde den Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. mit dem Newsletter Nr. 405 am 21.07.2022 als PDF übersandt. Außerdem kann die Datei hier heruntergeladen werden. Direkten Zugriff auf das PDF erhält man auch unter diesem Link.
Jochen Klima