Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 178 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
177 EDITORIAL: Unfallursache Ablenkung
182 UPDATE: Motorroller fahren ab 15: Kampagne des DVR und ifz für hohe Sicherheit
206 § 9 Absatz 6 StVO: Schritttempo beim Rechtsabbiegen: Geänderte Auslegung
208 Zur Zukunft des Online-Theorieunterrichts: Ja zum "Blended Learning"
216 FAS in der praktischen Prüfung: Neues Datenblatt und mehr FAS
219 Geplante Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie: Erster Entwurf liegt vor
220 Fahrtenschreiber: Digitale Aufzeichnung rüstet auf
226 Eignungsnachweise nicht vergessen: Wichtiger Stichtag: 31.12.2023
236 Gerichtsurteile: (2574) Queere Ampelpärchen bleiben / (2575) Betrunkener Mitfahrer auf E-Scooter / (2576) Lässt Missachtung des Rechtsfahrgebots immer auf Rücksichtslosigkeit schließen?
EDITORIAL: Unfallursache Ablenkung
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2023, Seite 177
Liebe Leserinnen und Leser,
eine halbe Stunde Verkehrsbeobachtung am Rand einer stark befahrenen innerörtlichen Straße bestätigt eindrucksvoll die zentrale Erkenntnis einer aktuellen Studie von Jörg Kubitzki, Sicherheitsforscher im Allianz-Zentrum für Technik: Ablenkung ist eine der häufigsten und vor allem die am meisten unterschätzte Unfallursache im Straßenverkehr. Kubitzki belegt, dass die immer zunehmende Nutzung moderner Kommunikations-, Unterhaltungs- und Komfortfunktionen im Fahrzeug das Unfallrisiko um rund 50 Prozent erhöht.
Dabei hat das bloße Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt an Bedeutung verloren. Stark zugenommen haben aber Tätigkeiten wie das Schreiben von Textnachrichten, Spielen, Musik auswählen und im Internet surfen – vor allem bei den 18- bis 24-Jährigen. Auch die Fahrzeugindustrie trägt zu diesem Trend bei. Immer häufiger werden herkömmliche Schalter und Drehregler durch moderne Touchscreens ersetzt. Wer den Radiosender wechseln oder die Klimatisierung regeln will, muss sich heutzutage oft durch komplexe und verschachtelte Menüführungen kämpfen.
Aber immerhin bietet der „Handyparagraf“ 23a Abs.1a der StVO auch hierfür Sanktionsmöglichkeiten. Das musste ein Teslafahrer vor den Schranken des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 27.03.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19) erfahren. Der junge Mann war, als er mittels seines Touchscreens das Wischerintervall verändern wollte, von der Straße abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Obwohl er zum Unfallzeitpunkt kein Gerät in der Hand gehabt hatte, wurde er nach längerem Rechtsstreit wegen eines Verstoßes gegen § 23 a Abs. 1a StVO in letzter Instanz zu 150 Euro Bußgeld, 2 Punkten im FAER und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Das Gericht führte aus, dass eine „mehr als nur kurze Blickabwendung“ bei der Nutzung eines fest eingebauten elektronischen Geräts die Unfallursache gewesen sei.
Die Kids von heute sind schon perfekte Knöpflesdrücker, bevor sie richtig Mama sagen können. Als Heranwachsende sind sie cyberfasziniert, aber oft nicht cybererzogen. Hier müssen Fahrlehrer/-innen pädagogisch ansetzen. Eine nicht ganz leichte Aufgabe, aber lösbar. Nach der wieder und wieder gespielten Momentaufnahme des Schrecklichen, die oft viel kürzer ist als eine Sekunde, darf auch ein bisschen Angstmachen dabei sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sicher, Sie kriegen das hin.
Es grüßt Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.