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182 UPDATE: Motorroller fahren ab 15: Kampagne des DVR und ifz für hohe Sicherheit
206 § 9 Absatz 6 StVO: Schritttempo beim Rechtsabbiegen: Geänderte Auslegung
208 Zur Zukunft des Online-Theorieunterrichts: Ja zum "Blended Learning"
216 FAS in der praktischen Prüfung: Neues Datenblatt und mehr FAS
219 Geplante Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie: Erster Entwurf liegt vor
220 Fahrtenschreiber: Digitale Aufzeichnung rüstet auf
226 Eignungsnachweise nicht vergessen: Wichtiger Stichtag: 31.12.2023
236 Gerichtsurteile: (2574) Queere Ampelpärchen bleiben / (2575) Betrunkener Mitfahrer auf E-Scooter / (2576) Lässt Missachtung des Rechtsfahrgebots immer auf Rücksichtslosigkeit schließen?
FAS in der praktischen Prüfung: Neues Datenblatt und mehr FAS
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2023, Seite 216
Seit dem 1. Juni 2022 ist das Thema Nutzung von Fahrerassistenzsystemen (FAS) Bestandteil der praktischen Prüfung für Klasse B. Nachdem bislang nur das FAS „Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage (Abstandsregeltempomat)“ eingesetzt werden durfte, kann seit dem 1. April 2023 auch der „Aktive Spurhalteassistent (Lane Assist)“ in die Prüfung einbezogen werden. Außerdem müssen Fahrschulen die aktualisierte Version des „Datenblattes für den Verbau von Fahrerassistenzsystemen im Prüfungsfahrzeug“ vorlegen können.
Datenblatt – Neue Version
Das Mitführen des Datenblattes ist schon seit dem 1. Januar 2021 vorgeschrieben. Inzwischen wurde das Papier überarbeitet und aktualisiert. Der TÜV hatte allen Fahrschulen rechtzeitig mitgeteilt, dass ab dem 1. April 2023 immer die aktualisierte Version mitgeführt werden muss. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat seinen Mitgliedern das aktualisierte Datenblatt bereits mehrfach per Newsletter, z. B. Nr. 424 vom 6. März 2023, übersandt. Außerdem steht es im internen InternetForum des Verbandes sowie im Info-System OSF 2.0 des TÜV SÜD zum Download zur Verfügung.
Aktiver Spurhalteassistent (Lane Assist)
Seit dem 01.04.2023 kann also neben dem FAS „Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage“ – sofern im Fahrzeug vorhanden – das FAS „Lane Assist (Aktiver Spurhalteassistent)“ Gegenstand der praktischen Prüfung sein.
Weitere FAS ab 01.07.2023
Darüber hinaus können ab dem 01.07. auch alle weiteren mit einem Sternchen im Datenblatt gelisteten und markierten FAS in die Prüfung einbezogen werden. Dies betrifft in erster Linie – sofern im Fahrzeug vorhanden – das FAS „Aktiver Spurwechselassistent“ sowie das FAS „Aktiver Parkassistent“.
Anwenderhinweise der Prüforganisationen
Anfang März 2023 gingen bei der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. zahlreiche Anfragen von Mitgliedern ein. Die Kollegen wollten wissen, nach welchen Kriterien und mit welchen Abläufen die Prüfung und die Bewertung der Nutzung des FAS Lane Assist ab April und auch der weiteren FAS ab dem 1. Juli 2023 ablaufen soll. Hierzu und auch zu den Bewertungskriterien für die Nutzung aller weiteren FAS bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung gibt es ausführliche Anwenderhinweise der TÜV|DEKRA arge tp 21, in denen die Prüfung sämtlicher FAS und die Bewertungskriterien detailliert beschrieben sind.
Versand per Newsletter
Auch die Anwenderhinweise wurden allen Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. mit dem Newsletter 405 am 21.07.2022 übersandt. Auf mehrfachen Wunsch wurde die Datei nochmals per Newsletter 426 am 09.03.2023 zur Verfügung gestellt. Sie steht außerdem im internen InternetForum zum Download bereit.
Jochen Klima