Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 178 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
177 EDITORIAL: Unfallursache Ablenkung
182 UPDATE: Motorroller fahren ab 15: Kampagne des DVR und ifz für hohe Sicherheit
206 § 9 Absatz 6 StVO: Schritttempo beim Rechtsabbiegen: Geänderte Auslegung
208 Zur Zukunft des Online-Theorieunterrichts: Ja zum "Blended Learning"
216 FAS in der praktischen Prüfung: Neues Datenblatt und mehr FAS
219 Geplante Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie: Erster Entwurf liegt vor
220 Fahrtenschreiber: Digitale Aufzeichnung rüstet auf
226 Eignungsnachweise nicht vergessen: Wichtiger Stichtag: 31.12.2023
236 Gerichtsurteile: (2574) Queere Ampelpärchen bleiben / (2575) Betrunkener Mitfahrer auf E-Scooter / (2576) Lässt Missachtung des Rechtsfahrgebots immer auf Rücksichtslosigkeit schließen?
Geplante Änderung der Führerscheinrichtlinie: Erster Entwurf liegt vor
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2023, Seite 219
Im Editorial sowie in einem Beitrag auf Seite 146 der FahrSchulPraxis März 2023 berichteten wir über eine geplante Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie. Ein Entwurf dazu mit konkreteren Informationen wurde am 1. März 2023 veröffentlicht. Das Papier wurde an unsere Mitglieder per Newsletter versandt.
Der Entwurf sieht zahlreiche Änderungen vor. Hier ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte:
- Entgegen der zahlreichen im Vorfeld veröffentlichten Pressemitteilungen soll die zulässige Gesamtmasse (zGM) für Fahrzeuge der Klasse B weiterhin auf 3.500 kg begrenzt bleiben.
– Eine Ausnahme sieht die EU lediglich für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 4.250 kg zGM und nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse B vor. - BF17 und B196 sollen künftig EU-weit zum Führen der entsprechenden Kraftfahrzeuge berechtigen.
- Es soll europaweit eine zweijährige Probezeit für alle Fahranfänger eingeführt werden.
- Klasse C soll künftig schon mit 17 Jahren erworben werden können.
– Ergänzend soll auch für Inhaber der Klasse C das Begleitete Fahren mit 17 Jahren (BF17) eingeführt werden. - Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit bekommen, den Führerschein, neben dem Land, indem sie ihren Wohnsitz haben, auch in dem Staat zu erwerben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
- Der Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat soll – zur Eindämmung des Führerschein-Tourismus – künftig gleichermaßen in allen EU-Mitgliedstaaten greifen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen
Die Änderungen der Richtlinie werden voraussichtlich noch nicht im Jahr 2023 im Amtsblatt der EU stehen. Eine Änderung der EU-Richtlinie hat nicht automatisch eine Änderung des nationalen Rechts zur Folge. Dafür wird den Mitgliedsstaaten im Regelfall eine Übergangszeit von ein bis zwei Jahren eingeräumt.
Ob alle angedachten Änderungen Bestand haben und wie und wann sie schließlich in die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung einfließen werden, ist momentan nicht absehbar.
Wir informieren Sie zeitnah, sobald uns neue Informationen dazu vorliegen.
Jochen Klima