Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 442 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
441 EDITORIAL: Prüfungsgerechtigkeit bei FAS?
446 UPDATE: Werden Elektrokleinstfahrzeuge zur Plage? / Glauben an Rechtsstaat verloren
448 Blick in die Zukunft - Hochvolt-Schulung in Kassel
453 Fahreignung und Gutachten bei Menschen mit Handicap
458 Ministerium für Verkehr - Landeskonzept Mobilität und Klima
460 Fahrlehrerversicherung - Mitgliedervertreterversammlung
432 Gerichtsurteile: (2586) Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter / (2587) Abgesenkter Bordstein und Abschleppkosten / (2588) Teurer Wheelie
EDITORIAL: Prüfungsgerechtigkeit bei FAS?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2023, Seite 441
Liebe Leserinnen und Leser,
unlängst wurde auf der Versammlung des Kreisvereins Enzkreis/Pforzheim darüber diskutiert, ob in der Fahrerlaubnisprüfung die Anordnung des Prüfers, Fahrerassistenzsysteme zu benutzen, überhaupt gerecht sei. Einige Kollegen vertraten die Meinung, es sei höchst unfair, dass in der Prüfung auch Autos erlaubt sind, in denen keine moderne adaptive Geschwindigkeitsregelanlage, sondern nur ein alter Tempomat verbaut ist. Dessen Nutzung sei dem Bewerber zwar erlaubt, könne aber vom Prüfer nicht verlangt werden. Somit hätten Fahrschulen, die auf noch etwas älteren Fahrzeugen schulten, einen Wettbewerbsvorteil, weil bei ihren Bewerbern die Nutzung von FAS noch nicht verlangt werden könne.
Auf den ersten Blick scheint da was dran zu sein. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, welche Alternativen hätte der Verordnungsgeber gehabt? Die Nutzung von FAS bei der Prüfung so lange zu verschieben, bis auch die letzte alte Gurke aus den Fahrschulen verschwunden ist? Oder mit Inkrafttreten der entsprechenden Regelung der FeV am 1. Juni 2022 für die Prüfung nur noch Pkw mit FAS-Hochrüstung zuzulassen? Damit wären aber Fahrschulen gezwungen gewesen, viele Pkw schon vor dem Ende der geplanten Nutzungsdauer kostspielig durch neue zu ersetzen.
Beides wäre Nonsens gewesen. Deshalb der Mittelweg: Aufgrund der Ausstattungsvorschriften der EU für neu in den Verkehr kommende Pkw müssen die Hersteller ohnehin eine immer größere Anzahl von FAS verbauen. Somit werden zwangsläufig absehbar alle Autos ohne oder mit nur wenigen FAS aus dem Neufahrzeugmarkt verschwinden. Außerdem werden Pkw in Fahrschulen selten länger als zwei bis drei Jahre genutzt. Ergo, das „Gerechtigkeitsproblem“ wird sich bald von allein erledigen. Und zwar ohne Zwang für Fahrschulen, vorzeitig Fahrzeuge austauschen zu müssen.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.