UPDATE: Pecunia non olet! / Weniger Lkw-Verkehr im Dezember 2022

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2023, Seite 66

Pecunia non olet!

Das soll Kaiser Vespasian vor etwa 2000 Jahren zu seinem Sohn Titus gesagt haben. Der junge Mann hatte sich gegen eine Steuer ausgesprochen, die für an den Straßen Roms aufgestellte Urinale erhoben wurde. Titus wies auf den unsäglichen Gestank der Latrinen hin und meinte, es sei des Staates unwürdig, diese abscheulichen Einrichtungen als Geldquelle zu nutzen. Da nahm ihn Vespasian zur Seite, hielt ihm einige Denare unter die Nase und konstatierte: Pecunia non olet! Geld stinkt nicht!

Das gilt wohl heute noch. Dennoch hat manches Geld, wie wir Baden-Württemberger sagen, ein Gerüchle oder ein Gschmäckle. Das hier gebrauchte Diminutivum sagt nichts über die Summe aus. Die kann durchaus groß sein und entsprechenden Stunk auslösen. So wie die 535.288 Euro, die der Verkehrsminister Hermann letztes Jahr dem Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmen e.V. (BDFU) zuschanzte. Diesen Geldsegen für den Mini-Verband prangerte der baden-württembergische Rechnungshof als intransparent und nicht diskriminierungsfrei an. Ein vernichtendes Urteil der obersten Rechnungsprüfer unseres Landes. Als schlimm fand der Rechnungshof überdies, dass die späteren Geldempfänger sich nicht auf öffentliche Ausschreibungen beworben, sondern den Förderzweck selbst erfunden und bei Hermanns Behörde als Projekt eingereicht hatten. „Fahrschule der Zukunft“, so firmiert das Projekt großspurig, das sich darin erschöpft, für die E-Mobilität geeignete Unterrichtsmaterialien zur Weiterbildung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern zu konzipieren. Dazu sagte der mitgliedermäßig mindestens 30-Mal größere Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V., die Förderung sei überflüssig, denn ein gut organisierter Berufsverband schaffe die Weiterbildung ohne staatliche Förderung; tatsächlich hat der Verband die E-Mobilität schon seit 2017 erfolgreich in sein Fahrlehrerfortbildungsprogramm aufgenommen.

Und wenn Minister Hermann behauptet, dem Mini-Verband dieses Geld gegeben zu haben sei wichtig gewesen, weil Fahrlehrer/-innen gute Multiplikatoren seien, was ja grundsätzlich richtig ist, dann hat er gewaltig danebengegriffen: erstens, weil diese Förderung fünf Jahre zu spät kommt und zweitens, weil der begünstigte Mini-Verband zu wenig Mitglieder und damit zu wenig Reichweite hat, um multiplikatorisch wirken zu können. Damit war die Förderung mit mehr als einer halben Million Euro krass unverhältnismäßig und deshalb eine dem Filz verhaftete Verschwendung von Steuergeldern.

Der Rechnungshof mag für die Rückforderung ungerechtfertigter, ja missbräuchlich ausgezahlter Fördergelder nicht zuständig sein. Aber mindestens die Haushälter unter den Landtagsabgeordneten müssten längst alarmiert sein und zur Rückzahlung der unnütz ausgezahlten Steuergelder aufgefordert haben. Nichts da. In diesem Fall scheinen die Koalitionäre die Hermann’sche Kröte schon geschluckt und ihr Pflichtbewusstsein und ihr Gewissen in einen Dauerschlaf versetzt zu haben. Auch die Opposition hat sich in diesem Fall nicht mit großem Ruhm bekleckert. Dieser ominöse Vorfall wird dem Glauben an die Redlichkeit der Politik unseres Bundeslandes weiter schaden. GLH

Weniger Lkw-Verkehr im Dezember 2022

Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 09.01.2023 hat der mautpflichtige Lkw-Verkehr im Dezember 2022 um 4,9 % abgenommen. Gegenüber Dezember 2021 waren es sogar 6,1 % weniger. Die Lkw-Fahrleistung gebe frühe Hinweise zur aktuellen Konjunkturentwicklung, heißt es weiter. Der deutliche Rückgang im Dezember 2022 kann aber zum Teil auch durch den Wintereinbruch und hohe Krankenstände bedingt gewesen sein. GLH