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1 EDITORIAL: Ein kurzer Blick auf 2023
6 UPDATE: Staatliche Förderung nur noch für reine E-Autos / Energieverbrauch des Verkehrs / Kraftstoffverbrauch im Straßenverkehr sinkt im ersten Corona-Jahr deutlich
10 Vorschau 73. ordentliche Mitgliederversammlung
12 Konstituierende Sitzung: Neuer Beirat tagte in Korntal
32 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg: Online-Unterricht vorläufig nicht mehr zulässig
34 Landeskartellbehörde Baden-Württemberg: Zusammenarbeit von Fahrschulen bei Aufbauseminaren (ASF)
36 Merkblatt: Zusammenarbeit von Fahrschulen bei straßenverkehrsrechtlichen Aufbauseminaren
38 Interview Matthias Haasper: "Fahrschulen jetzt besonders bei der 125-er Mobilität gefordert"
50 Gerichtsurteile: (2565) Viele Parkverstöße - Fahrerlaubnis entzogen / (2566) Auto mit laufendem Motor geparkt - wer zahlt Kosten für notwendige Öffnung? / (2567) Tempolimit für Radfahrer
EDITORIAL: Ein kurzer Blick auf 2023
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2023, Seite 1
Liebe Leserinnen und Leser,
das Jahr 2023 erwartete den Berufsstand mit einer Reihe spannender Themen. An erster Stelle steht die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung, die unter hoher Inflation und ausgeuferten Energiepreisen leidet. Die Konsumfreude der Menschen hat stark gelitten, und davon werden auch die Fahrschulen einiges zu spüren bekommen. Wenn die Anmeldezahlen hinter den Erwartungen zurückbleiben, muss mit unternehmerischer Besonnenheit reagiert werden. Es wäre ruinös, in der Inflation das erreichte Niveau der Fahrschulentgelte aufzugeben und gute Mitarbeiter durch Minderung der Gehälter zu demotivieren.
Eine Materie, die sehr kontrovers und nicht immer sachlich diskutiert wird, ist die Zukunft des theoretischen Unterrichts der Fahrschulen. Die unterschiedlichen Lager begegnen sich mittlerweile schon fast feindselig. Es geht um die für die Verkehrssicherheit vitale Frage: Dürfen Fahrschulen künftig frei von rechtlichen Zwängen darüber entscheiden, die theoretische Ausbildung als Präsenzunterricht oder Fernunterricht (online) zu erteilen?
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) und ihre Mitgliedsverbände treten für einen vernünftigen Mix von obligatorischen Präsenz- und Online-Lektionen ein. Bund und Länder müssen hierzu bald klare gesetzliche Regelungen schaffen. Die BVF ist hier besonders gefordert, sich für die gut begründete Auffassung der übergroßen Mehrheit der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer mit Nachdruck einzusetzen. Gut ist, dass auch das baden-württembergische Verkehrsministerium angekündigt hat, „sich für eine zügige Regelung einzusetzen“ – siehe dazu auch Seite 32 dieser Ausgabe der FahrSchulPraxis.
Und noch etwas: Der TÜV SÜD muss in Marktgebieten, in denen die Versorgung mit Prüfungsplätzen noch nicht rundläuft, das gilt derzeit vor allem für Stuttgart und Bodensee-Oberschwaben, endlich organisatorische Ordnung schaffen. Die Fahrschulen haben, wie es ein früherer TP-Leiter einmal ausdrückte, „Anspruch auf zuverlässigen und freundlichen Prüfungsservice“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in diesem Jahr wird der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. Ihre Interessen kraftvoll vertreten. Sie über die Ihren Beruf betreffenden Ereignisse und Entwicklungen aktuell zu informieren, ist für die Führung Ihres Verbandes eine außerordentlich wichtige Pflicht.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2023 und grüße Sie sehr herzlich.
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.