Der 31.12.2023 rückt näher ... Eignung bald nachweisen: Verlustrisiko für Fahrlehrerschein vermeiden

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2023, Seite 405

Wichtig! Wer bereits am 01.01.2018 im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis war und keinen über das Ende des Jahres 2023 hinaus gültigen Führerschein der C- oder D-Klassen besitzt, muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens am 31.12.2023 Nachweise über die körperliche Eignung und über die Sehkraft vorlegen.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juli/2023, Seite 405 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

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