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245 EDITORIAL: Hohe Durchfallquote - Fahrschule zu
250 UPDATE: Ladesäulen de lux / Erfreulich: Steigende Quote der Fahrlehrerinnen
284 Beirat tagte am Schluchsee
293 Motorradfahrerschutzkleidung: Neue Arbeitshilfe liegt vor!
294 Teilnahme am Straßenverkehr: Fragen zur Fahreignung und zu Gutachten
302 Kolumne Gebhard L. Heiler: 120 oder 130 - oder weiterhin wegducken?
304 Gerichtsurteile: (2577) Wie Falschparken richtig teuer wird / (2578) Das Notwegerecht begründet kein Recht auf den bequemsten Weg / (2579) Auto mit Wagenheber beschädigt
Motorradfahrerschutzkleidung: Neue Arbeitshilfe liegt vor!
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2023, Seite 293
Rechtzeitig zum Start der Motorradsaison haben die Prüforganisationen (TÜV|DEKRA arge tp 21 GbR) die aktualisierten Anwenderhinweise zur Motorradfahrerschutzkleidung veröffentlicht.
Damit wurde die Forderung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) nach Klarstellung erfüllt.
Download-Möglichkeiten
Die Hinweise finden Mitglieder des FLVBW zum Download unter diesem Link im internen InternetForum. Außerdem sind sie auch im Infosystem OSF 2.0 des TÜV SÜD hinterlegt.
Ergänzender Hinweis
Hierzu hat uns Dipl.-Ing. Marcellus Kaup, Leiter der Technischen Prüfstelle der TÜV SÜD Auto Service GmbH, noch folgenden ergänzenden Hinweis gegeben:
„Auch weiterhin ist eine Körperberührung des Bewerbers/der Bewerberin zur Prüfung der Motorradschutzkleidung durch den aaSoP nicht zulässig.
Sollte der aaSoP Zweifel an der Korrektheit der Schutzbekleidung haben, kann dieser den Bewerber/die Bewerberin – aber nur im begründeten Einzelfall – auff ordern, die Schutzkleidung (Jacke) zur Überprüfung abzulegen.“
Jochen Klima