Motorradfahrerschutzkleidung: Neue Arbeitshilfe liegt vor!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2023, Seite 293

Rechtzeitig zum Start der Motorradsaison haben die Prüforganisationen (TÜV|DEKRA arge tp 21 GbR) die aktualisierten Anwenderhinweise zur Motorradfahrerschutzkleidung veröffentlicht.

Damit wurde die Forderung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) nach Klarstellung erfüllt.

Download-Möglichkeiten

Die Hinweise finden Mitglieder des FLVBW zum Download unter diesem Link im internen InternetForum. Außerdem sind sie auch im Infosystem OSF 2.0 des TÜV SÜD hinterlegt.

Ergänzender Hinweis

Hierzu hat uns Dipl.-Ing. Marcellus Kaup, Leiter der Technischen Prüfstelle der TÜV SÜD Auto Service GmbH, noch folgenden ergänzenden Hinweis gegeben:

„Auch weiterhin ist eine Körperberührung des Bewerbers/der Bewerberin zur Prüfung der Motorradschutzkleidung durch den aaSoP nicht zulässig.

Sollte der aaSoP Zweifel an der Korrektheit der Schutzbekleidung haben, kann dieser den Bewerber/die Bewerberin – aber nur im begründeten Einzelfall – auff ordern, die Schutzkleidung (Jacke) zur Überprüfung abzulegen.“

Jochen Klima