Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 486 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
485 EDITORIAL: Mehr Fortschritt wagen ...
490 UPDATE: Künstliche Intelligenz (KI) - was ist das?
494 Herbstsitzung des Beirats: 27. und 28. Oktober 2023 in Korntal-Münchingen
496 Geschäftsbereichsplan: Zuständigkeiten im Vorstand Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V.
498 Allgemeine Geschäftsbedingungen: Aktualisierte Neufassung
502 Fahrschulüberwachung gemäß § 51 FahrlG: Angehobene Stundensätze seit 01.08.2023
506 Schadenersatz nach Überschlag: Ungeeignetes Ausbildungsmotorrad - Obergerichtliches Urteil zur Motorradausbildung
518 Die Ökologie des Alltags: Fahrschulen und aktiver Klimaschutz
520 Nochmalige Erinnerung: Eignungsnachweise vorlegen
536 Gerichtsurteile: (2589) Fahrt auf E-Scooter nach Cannabiskonsum: Führerscheinentzug / (2590) Raser-Unfall / (2591) Ast fällt auf Kleinwagen - Totalschaden
Achtung! Nochmalige Erinnerung: Eignungsnachweise vorlegen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2023, Seite 520
In den letzten Monaten informierten wir wiederholt über die den Aufsichtsbehörden bis zum 31.12.2023 vorzulegenden Eignungsnachweise. Da uns hierzu von mehreren Behörden ergänzende Hinweise erreichten, greifen wir dieses Thema noch einmal auf.
Bildquelle: BillionPhotos.com-AdobeStock#410045089
Nach §11 FahrlG in Verbindung mit § 69 FahrlG müssen Fahrlehrer/-innen, die am 01.01.2018 im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis waren und keinen gültigen Führerschein der C- oder D-Klassen besitzen, der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens am 31.12.2023 Nachweise über ihre körperliche Eignung und ihre Sehkraft vorlegen. Wird diese Frist versäumt, droht über Nacht Arbeitslosigkeit, denn ab dem 01.01.2024 begänne die Fahrlehrerlaubnis zu ruhen, und der Fahrlehrerschein müsste bei der Behörde abgegeben werden.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Es handelt sich um ein augenärztliches Zeugnis über die Sehkraft gemäß Anlage 6 FeV sowie ein hausärztliches Zeugnis gemäß Anlage 5 FeV. Alternativ genügt ein gültiger Lkw- oder Busführerschein, der über den 31.12.2023 hinaus gilt.
Weiß die Behörde, dass ich einen gültigen C- oder D-Führerschein habe?
Wer einen gültigen C- oder D-Führerschein besitzt, kann sich nicht darauf verlassen, dass die für das Fahrlehrerrecht zuständige Aufsichtsbehörde automatisch Zugriff auf die Fahrerlaubnisakte hat.
Unterschiedliche Zuständigkeiten
Dazu teilte uns eine Fahrerlaubnisbehörde mit, dass solcher Automatismus nicht immer zutrifft. Die Führerscheinakte liegt im Regelfall bei der Behörde, in deren Bereich der Fahrerlaubnisinhaber wohnt. Die Fahrlehrerakte befindet sich hingegen bei der für den Sitz der Fahrschule zuständigen Aufsichtsbehörde. Arbeitet ein Fahrlehrer bspw. bei einer Fahrschule im Landkreis Emmendingen, wohnt aber in Freiburg, dann ist Emmendingen der Adressat der Eignungsnachweise. Das Landratsamt Emmendingen hat aber keinen Zugriff auf die Führerscheinakte der Freiburger Behörde. In diesem Fall muss der Fahrlehrer von sich aus tätig werden und seinen Führerschein beim LRA Emmendingen vorlegen – eine sogenannte Bringschuld. Dabei dürfte es im Übrigen sinnvoll sein, vorab nachzufragen, ob persönliches Erscheinen erforderlich ist oder ob die Übersendung einer Kopie des Führerscheins ausreicht.
Problem: körperliche Eignung
Im Fokus der Eignung stand bislang fast immer die Sehkraft. Dabei gerät leicht außer Acht, dass auch bei der hausärztlichen Untersuchung Mängel zutage treten können, die erheblichen Einfluss auf die körperliche Eignung als Fahrlehrer/-in haben. Das gilt für Stoffwechselstörungen, Diabetes, Bluthochdruck, Schlaf-Apnoe oder Schwerhörigkeit etc. Deshalb sollte auch der Besuch beim Hausarzt nicht auf die lange Bank geschoben werden. Nur bei rechtzeitiger Diagnose kann durch geeignete ärztliche Maßnahmen die Eignung erhalten oder wiederhergestellt werden.
Was tun, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden?
In diesem Fall ist umgehende Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich. Dort muss zeitnah geklärt werden, ob Ausnahmen von den Regelungen des § 11 FahrlG möglich sind.
Jochen Klima