Staatenliste Anlage 11 FeV erweitert: US-Staat Oklahoma kommt hinzu

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2007, Seite 155

Die aktuelle Anlage 11 FeV (Staatenliste) finden Sie hier ...

Die Staatenliste der Anlage 11 FeV wird immer wieder ergänzt. Neue Staaten werden aufgenommen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Gleichwertigkeit mit deutschen Fahrerlaubnissen; Maßstab hierfür sind das Niveau von Ausbildung und Prüfung im ursprünglichen Ausstellungsstaat sowie keine deutlichen Unterschiede in den Verkehrsverhältnissen,
  • Zuverlässigkeit der Dokumente (Führerschein) und die Möglichkeit, gesicherte Informationen zur Klärung von Zweifelsfällen zu erhalten,
  • Gegenseitigkeit, d.h., Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis muss in den betreffenden Staaten ebenfalls die Möglichkeit zur prüfungsfreien Umschreibung eingeräumt werden.

Diese Anforderungen werden vom US-Bundesstaat Oklahoma erfüllt. Wie in allen anderen US-Bundesstaaten ist aber der prüfungsfreie Umtausch auf die Pkw-Klassen beschränkt. Bei der nächsten Änderung der FeV wird Oklahoma in die Anlage 11 aufgenommen. Allerdings können Führerscheine aus diesem Staat bereits jetzt prüfungsfrei umgetauscht werde. 

Aufnahme des US-Bundesstaates Oklahoma in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass nunmehr auch der US-Bundesstaat Oklahoma die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Anlage 11 zur FeV erfüllt. Insbesondere konnte am 18. Dezember 2006 die Gegenseitigkeit hergestellt werden. Pkw-Führerscheine (Klasse D) aus diesem Bundesstaat können damit prüfungsfrei in die Klasse B umgeschrieben werden.

Bis zur förmlichen Aufnahme in die Anlage 11 kann aufgrund einer in Oklahoma erteilten Fahrerlaubnis der Klasse D ab sofort die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B im Wege einer Einzelausnahme nach § 74 FeV  ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung erteilt werden. Prüfungsfrei umgeschrieben werden können dabei nur Full Licenses (Inhaber muss über 18 Jahre alt sein), nicht dagegen Learner Permits oder Intermediate Licenses.

Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24; Herr Carsten Schröder, Fax: 0461/316-2835) eine Auskunft des Oklahoma Department of Public Safety bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins eingeholt werden.

Der deutsche Führerschein darf gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV grundsätzlich nur gegen Abgabe des Führerscheins aus dem US-Bundesstaat Oklahoma ausgehändigt werden. Der Führerschein aus Oklahoma ist an das Kraftfahrt-Bundesamt - Referat 24 - zu senden, das den Führerschein dann gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an den Ausstellungsstaat zurücksendet.

Nähere Informationen über Fahrerlaubnisse aus Oklahoma sind im Internet auf der Homepage des Oklahoma Department of Public Safety zu finden. Um Kenntnisnahme und entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Güntert (Innenministerium Baden-Württemberg)

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