Staatenliste Anlage 11 FeV erweitert: US-Staaten Minnesota und Washington

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2007, Seite 216

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Aufnahme des US-Bundesstaates Minnesota in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass nunmehr auch mit dem US-Bundesstaat Minnesota die Gegenseitigkeit hergestellt werden konnte. Pkw-Führerscheine (Klasse D) aus diesem Bundesstaat können damit unter Verzicht auf die praktische Prüfung in die Klasse B umgeschrieben werden. Die theoretische Prüfung und der Sehtest sind weiterhin erforderlich.

Bis zur förmlichen Aufnahme in die Anlage 11 kann aufgrund einer in Minnesota erteilten Fahrerlaubnis der Klasse D ab sofort die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B im Wege einer Einzelausnahme nach § 74 FeV ohne Ablegung der praktischen Prüfung erteilt werden. Unter Verzicht auf die praktische Prüfung umgeschrieben werden können dabei nur Full Licenses (Inhaber muss über 18 Jahre alt sein), nicht dagegen Instruction Permits oder Provisional Licenses.

Zu beachten ist, dass entsprechend der Vereinbarung mit Minnesota die Umschreibung auch solcher Fahrerlaubnisse möglich ist, die bei Einreise des Inhabers in die Bundesrepublik Deutschland gültig waren und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht oder seit weniger als einem Jahr abgelaufen sind (vgl. die Formulierung in § 31 Abs. 1 FeV).

Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24; Herr Carsten Schröder, Faxnummer: 0461/316-2835) eine Auskunft des Driver and Vehicle Services Minnesota bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins eingeholt werden.

Der deutsche Führerschein darf gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV grundsätzlich nur gegen Abgabe des Führerscheins aus dem US-Bundesstaat Minnesota ausgehändigt werden. Der Führerschein aus Minnesota ist an das Kraftfahrt-Bundesamt – Referat 24 – zu senden, das den Führerschein dann gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an den Ausstellungsstaat zurücksendet. Um Kenntnisnahme und entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Güntert

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Weiterführende Information

In der Februar-Ausgabe 2006 (Seite 81) hatten wir über den prüfungsfreien Umtausch von Pkw-Führerscheinen aus dem US-Bundesstaat Washington informiert. Allerdings war die Anerkennung auf die Full-Licenses begrenzt. Mit Schreiben vom 23.03.2007 teilte das Innenministerium Baden-Württemberg mit, dass auch die von diesem Bundesstaat ausgestellten Intermediate Driver Licenses umgeschrieben werden können. Bei Intermediate Driver Licenses handelt es sich nicht um Lernführerscheine, sondern um Führerscheine „fortgeschrittener Anfänger“, die meist Auflagen enthalten, wie das Verbot bei Nacht zu fahren oder Personen mitzunehmen.

Anerkennung von Intermediate Licenses aus dem US-Bundesstaat Washington

Unser Schreiben vom 13. Januar 2006

Mit o.g. Schreiben hatten wir mitgeteilt, dass nur Full Licenses für Pkw prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden können. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass auch die Intermediate License für Inhaber ab dem 18. Lebensjahr eine „vollwertige“ Fahrerlaubnis darstellt, die ohne weitere Prüfung nach Ablauf ihrer Gültigkeit in eine Full License umgetauscht wird. Die mit der Intermediate License verbundenen Auflagen gelten lediglich für Inhaber unter 18 Jahren bzw. im ersten Jahr nach Erwerb der Fahrerlaubnis (je nach dem, welches Ereignis zuerst eintritt). Da die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B in Deutschland grundsätzlich erst nach Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren erfolgt, gelten diese Auflagen also zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits nicht mehr.

Daher können auch Intermediate Licenses aus dem US-Bundesstaat Washington prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden, sofern der Inhaber das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Um entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Güntert

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