Fahrerlaubnisrecht: Änderung der Staatenliste (Texas)
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2009, Seite 344
Die aktuelle Anlage 11 FeV (Staatenliste) finden Sie hier ...
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass nunmehr auch der US-Bundesstaat Texas die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Anlage 11 zur FeV erfüllt. Insbesondere konnte am 27. März 2009 die Gegenseitigkeit hergestellt werden. Pkw-Führerscheine (Klasse C; auch enthalten in Klasse A und B) aus diesem Bundesstaat können damit prüfungsfrei in die Klasse B umgeschrieben werden.
Bis zur formellen Aufnahme in die Anlage 11 kann aufgrund einer in Texas erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C Driver License und Provisional License (Learner License ausgenommen) ab sofort die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B im Wege einer Einzelausnahme nach § 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung, aber unter Absolvierung des Sehtests erteilt werden.
Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24; Herr Carsten Schröder, Faxnummer: 0461/316-2835) eine Auskunft des Texas Department of Public Safety bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins eingeholt werden.
Der deutsche Führerschein darf gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV grundsätzlich nur gegen Abgabe des texanischen Führerscheins ausgehändigt werden. Der Führerschein aus Texas ist an das Kraftfahrt-Bundesamt - Referat 24 - zu senden, das diesen dann gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an den Ausstellungsstaat zurücksendet.
Die aktuelle Anlage 11 FeV (Staatenliste) finden Sie hier ...