Ausbildungsfahrlehrer Fortbildung
nach § 53 Abs. 3 FahrlG
Unsere Fortbildungsbroschüren 2023 und 2024 haben wir hier als PDF-Download verfügbar:
Wenn wir aktuell keinen Termin für eine von Ihnen gewünschte Seminarart anbieten, melden Sie sich bitte bei uns - gerne nehmen wir Sie unverbindlich auf die entsprechende Warteliste.
Ihre Fragen zum Thema beantworten wir Ihnen gerne (Tel. 0711 839875-10), oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf. Zum Kontaktformular ...
___________
(Broschüre Fortbildung: Titelseite Bilder von links nach rechts: 1. Reihe: ©Daimler Truck - Maria Reufer - ©BMW - ©Daimler Truck; 2. Reihe: ©BMW - ©Steyr; 3. Reihe: ©Feel good Studio/Stock.Adobe - Jochen Klima
Ausbildungsfahrlehrer
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer -
|
|||||
§ 53 Abs. 3 FahrlG |
|||||
Inhalte, Dozenten, Preise 14.11.2023 (ausgebucht) 18.03.2024 04.11.2024 |
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
§ 53 Abs. 3 FahrlG
Inhalte, Dozenten, Preise 2024
Seit 1. Januar 2018 sind Ausbildungsfahrlehrer gemäß den Vorgaben § 53 Abs. 3 FahrlG zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Alle 4 Jahre muss ein Fortbildungstag besucht werden. Wir haben uns auf diese neue Pflicht eingestellt und bieten dazu 1-tägige Seminare an. Inhalte dieser Fortbildungen sind gemäß § 17 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz die Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts, Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung, Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens und Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung. |
||||||||||||
DozentFrank Dreier , Fahrlehrer und Vorsitzender des Landesverbandes Hessischer Fahrlehrer e.V. |
||||||||||||
Seminarpreise 2024
|