Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2561) Fahrzeughalter haftet nicht für in der Waschanlage abgerissenen Heckscheibenwischer
Der Fall Nach der Nutzung einer Waschstraße bemerkte ein Fahrzeugführer an seinem Fahrzeug Lackschäden. Er führte diese auf den abgerissenen Heckscheibenwischer des in der Waschanlage vor ihm befindlichen Fahrzeugs zurück und erhob daher Klage gegen den Halter dieses Fahrzeugs auf Zahlung von Schadenersatz. Seinen Anspruch begründete er mit der Behauptung, der Heckscheibenwischer sei pflichtwidrig nicht in der waagerechten Position gewesen, sondern senkrecht gestellt gewesen. Das Amtsgericht Stendal wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.
Das Urteil Das Landgericht Stendal bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Beklagten sei keine Pflichtverletzung anzulasten. Es habe weder eine gesetzliche noch vertragliche Verpflichtung dazu bestanden, den Heckscheibenwischer vor dem Einfahren in die Waschstraße in eine waagerechte Position zu bringen. Der Beklagte sei nicht der Betreiber der Waschstraße, sodass ihn keine Verkehrssicherungspflichten treffen.
Landgericht Stendal
– Urteil vom 30.07.2022 –
Az. 22 S 6/22