Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2564) Linksabbiegender Radler haftet bei Unfall allein

Der Fall   Ein Radfahrer bog nach links ab, ohne sich zuvor bis zur Mitte der Straße einzuordnen und durch doppelte Rückschau auf den nachfolgenden Verkehr zu achten (§ 9 Abs. 1 StVO). Es kam zum Unfall.

Das Urteil   Der Radfahrer muss seinen Schaden allein tragen, das Gericht konnte keine Mitschuld des Autofahrers feststellen. Der Linksabbieger habe die doppelte Rückschau verletzt und sich zuvor auch nicht bis zur Mitte der Straße eingeordnet. Der Autofahrer bestritt, dass der Radfahrer seinen Richtungswechsel angezeigt hatte. Die in der Straßenverkehrs-Ordnung verankerte doppelte Rückschaupflicht gilt auch für Radfahrer. Jeder muss sich rechtzeitig vor dem Abbiegen einordnen und dann nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen darüber vergewissern, dass der Weg frei ist.

Oberlandesgericht Düsseldorf
– Urteil vom 07.12.2021 –
Az. 1 U 216/20
Quelle: dpa/DAWR/ab

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