Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2591) Ast fällt auf Kleinwagen - Totalschaden

Der Fall   Eine Frau hatte ihren Kleinwagen in einem städtischen Wohngebiet geparkt. Nachts brach von einer auf dem Gehweg stehenden Robinie ein großer Ast ab und fiel aufs Auto, an dem ein Totalschaden entstand. Die Frau verklagte die Stadt auf Schadenersatz. Das Verfahren zog sich bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Das Urteil   Das OLG Frankfurt bestätigte ein vorangegangenes Urteil, das der Frau einen Schadenersatz von rund 6.500 Euro zugesprochen hatte. Im Verfahren hatte sich herausgestellt, dass die Stadt den betreffenden Baum zwar ein Jahr vor dem Schadenfall kontrolliert hatte. Der Baum hätte allerdings „sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen“ gezeigt. Daher wäre eine gesonderte Untersuchung der Baumkrone erforderlich gewesen, was die verklagte Stadt aber nicht durchgeführt hatte und daher nun Schadenersatz leisten musste.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Urteil vom 11.05.2023 –
Az. 1 U 310/20

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