Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2408) Abrechnung auf Totalschadenbasis?
© FahrSchulPraxis - veröffentlicht in Ausgabe Dezember/2017
Der Fall Bei einem Verkehrsunfall wurde der Pkw von Karl S. (Name fiktiv) stark beschädigt. Das Schadensgutachten des Sachverständigen wies für Reparaturkosten 8.033,69 € brutto bei einem Wiederbeschaffungswert von 7.500 € (inkl. 2,4% Differenzbesteuerung) sowie einen Restwert von 500 € aus. Karl verkaufte das beschädigte Auto für 500 € und erwarb ein Neufahrzeug. Die gegnerische Versicherung verkürzte nach einem von ihr eingeholten und von anderen Stundensätzen ausgehenden Prüfbericht die Reparaturkosten auf brutto 5.675,17 € und machte geltend, Karl sei nicht zur Abrechnung auf Totalschadensbasis berechtigt. Das Amtsgericht wies den Einwand des Versicherers ab, der in Berufung ging.
Das Urteil Das Landgericht Saarbrücken entschied, der Geschädigte eines Verkehrsunfalls dürfe in berechtigtem Vertrauen auf die Angaben seines Sachverständigen von einem Totalschaden ausgehen und auf Totalschadenbasis konkret abrechnen. Eine Revision ist zugelassen.
Landgericht Saarbrücken
Urteil vom 15.09.2017
AZ 13 S 59/17
Quelle: IWW/GLH