Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2415) Auffahrunfall wegen plötzlich scharfer Bremsung - Schuldteilhaftung?

© FahrSchulPraxis - veröffentlicht in Ausgabe März/2018

Der Fall Ein Pkw-Fahrer hatte unvermittelt scharf gebremst, um in eine Einfahrt zu fahren. Zwei nachfolgende Fahrer konnten noch ausreichend bremsen, der dritte Pkw fuhr jedoch auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf.

Das Urteil Das Oberlandesgericht Oldenburg gab dem Fahrer, der aus für die Nachfolgenden nicht erkennbarem Grund plötzlich scharf gebremst hatte, nur ein Drittel Schuld an dem Unfall. Zwei Drittel der Schuld musste der Auffahrende tragen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, der erste Anschein spreche gegen den Auffahrenden. Denn man müsse immer damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Auto abrupt anhalte, zum Beispiel, weil ein Kind auf die Fahrbahn laufe. Den beiden vorausfahrenden Autos sei es schließlich auch gelungen, noch rechtzeitig abzubremsen. Aber auch den unvermittelt Bremsenden trage ziemliches Mitverschulden. Die Zeugen hätten berichtet, dass er eine „Vollbremsung aus dem Nichts” gemacht und dazu noch nicht einmal geblinkt habe. Hintergrund war, dass sich der Fahrer durch einen Überholversuch seines Hintermannes provoziert gefühlt und diesen durch das plötzliche Abbremsen habe maßregeln wollen, so der Senat. Für dieses Verhalten sei ihm ein Mitverschulden anzurechnen. Dieses bewertete der Senat im konkreten Fall mit einem Drittel.

Oberlandesgericht Oldenburg
Urteil vom 26.10.2017
Az. 1 U 60/17

Quelle: www.rechtsindex.de / GLH

 

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