Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2448) Neuer innerörtlicher Geschwindigkeitsrekord
Der Fall Ein Pkw-Fahrer war in Cloppenburg innerorts mit 133 km/h geblitzt worden, also mit 83 km/h mehr als erlaubt. Das geschah nicht etwa nachts, sondern abends um 18.22 Uhr. Die Ordnungswidrigkeit landete beim Amtsgericht. Auf dem Blitzfoto war der Fahrer nach Überzeugung des Gerichts gut zu erkennen, da halfen Ausreden nichts mehr. Das Amtsgericht verhängte in erster Instanz eine Geldbuße von 1.360 € und ein Fahrverbot von drei Monaten. Das gefiel dem Raser nicht, er legte Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht ein.
Urteil des Oberlandesgerichts Der für die Rechtsbeschwerde zuständige Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigte das Urteil des Amtsgerichts im vollen Umfang. Nebenbei stellte das OLG fest, der Fall stelle hinsichtlich des innerörtlichen Geschwindigkeitsverstoßes einen Rekord in der Rechtsprechung des OLG Oldenburg dar.
Oberlandesgericht Oldenburg –
Urteil vom 17.01.2019 – Az. 2 Ss (OWi) 11/19