Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2467) Falsche Benutzung eines Fensterwischers – Lackschaden
Der Fall Ein Autofahrer wollte mit dem an der Tankstelle in einem Wassereimer bereitstehenden Fensterwischer Vogelkot von der Motorhaube entfernen. Dabei wurde der Fahrzeuglack zerkratzt. Für die Beseitigung der Kratzer verlangte der Autofahrer von der Tankstellenbetreiberin knapp 1000 € Schadenersatz. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte sich heraus, der Mann hätte sehen können, dass der Schwamm von der Metallschiene gelöst war. Zudem hatte er den Wischer mit zu viel Druck und im falschen Winkel aufgesetzt. Das Amtsgericht lehnte die Klage ab. Darauf zog der Autofahrer vor das Landgericht, das eine Haftung der Tankstellenbetreiberin ebenfalls verneinte und damit die Schadenersatzforderung ablehnte.
Begründung Der Tankstellenbetreiber habe zwar eine Verkehrssicherungspflicht. Es reiche aber aus, wenn er den Wischer im Eimer regelmäßig kontrolliere – zu mehr als einer Sichtprüfung sei er nicht verpflichtet. Im konkreten Fall sei überdies das große Mitverschulden des Autobesitzers zu berücksichtigen gewesen.
Landgericht Coburg
– Urteil vom 15.03.2019 –
Az. 33 S 70/18