Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1001) Herabfallende Naturgefahren

(jlp). Der Rückschnitt von Bäumen an allgemein zugänglichen Verkehrsflächen (hier: Parkplatz einer Schule) begründet auch dann keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn herabfallende Früchte (Eicheln) - angeblich wegen nun "ungebremsten" Falls aus größerer Höhe - Schäden an einem Kraftfahrzeug verursachen, das unter den Bäumen zum Parken abgestellt war. Der Fahrzeugeigentümer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln und Unterlassen entstehen, sondern auf Gegebenheiten der Natur beruhen, müssen als unvermeidbar und daher als eigenes Risiko hingenommen werden.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 219/08

Zurück