Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1002) Radfahrerhaftung

(jlp). Für einen den Gehweg benutzenden erwachsenen Radfahrer besteht kein Vorfahrtsrecht gegenüber der einmündenden Straße, auch wenn diese der parallel zum Gehweg verlaufenden Straße untergeordnet ist. Ein an sich wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer kann darauf vertrauen, dass sich auf einem Gehweg kein Radfahrer nähert. Benutzt daher ein Radfahrer einen für den Fahrradverkehr gesperrten Gehweg entgegen der Fahrtrichtung, trifft ihn im Falle der Kollision die volle alleinige Haftung.

Amtsgericht Starnberg, Az.: 1 C 1472/09

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