Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(1009) Abzüge für Motorradschutzkleidung
(jlp). Der Abzug "neu für alt" beurteilt sich auch bei der Ersatzleistung für Motorradfahrerschutzkleidung nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadenrechts. Der besonderen Haltbarkeit von Motorradfahrerschutzkleidung kann durch maßvollen Ansatz der Abzugsbeträge Rechnung getragen werden. Dabei ist die Höhe des Abzugs regelmäßig nach dem Verhältnis der Nutzungsdauer des alten und des neuen Gegenstands zu bemessen. Hierbei hielt das Gericht einen Abzug "neu für alt" in Höhe von einem Sechstel des Neuwertes für maßvoll.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 15 U 71/08