Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1013) Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg

(jlp). Wurde ein Pkw verkehrsbehindernd und ordnungswidrig auf einem Bürgersteig geparkt, so haben die Eltern eines 7-jährigen Kindes nicht für den Schaden, den ihr radelndes Kind deshalb am geparkten Pkw anrichtet, aufzukommen, weil der Bürgersteig durch das Fahrzeug verengt wurde. Da das Kind nach der Straßenverkehrsordnung auf dem Bürgersteig fahren muss, wurde der Verkehrsraum für das Kind massiv beeinträchtigt. Das Risiko für einen solchen Schadenfall trägt daher der Parkende.

Amtsgericht München, Az.: 331 C 5627/09

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