Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1023) Vermeintliches Schnäppchen mit Irrtum

(jlp). Das Präsentieren von Waren auf der Homepage eines Internetshops stellt im juristischen Sinn noch kein Angebot dar. Ein solches Angebot liegt vielmehr in der Bestellung des Käufers und muss vom Inhaber des Shops noch angenommen werden. Hat sich also der Internetshopverkäufer in seiner Preisangabe beträchtlich vertan (129 € statt 1.250 €), so ist der Verkäufer an dieses vermeintlich günstige Angebot nicht gebunden, sondern kann die Versendung der Ware verweigern.

Amtsgericht München, Az.: 281 C 27753/09

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