Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(1024) Kraftstoffmehrverbrauch
(jlp). Ein verkauftes Neufahrzeug ist dann als mangelhaft anzusehen, wenn der Kraftstoffverbrauch um mehr als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht, da insoweit eine nicht nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwertes vorliegt. Für die Ermittlung eines erhöhten Kraftstoffverbrauchs – ausgehend von den nach der RL 80/1268/EWG angegebenen Herstellerangaben – können dabei auch Messungen durch einen Sachverständigen auf der Straße ausreichend sein. Hat so der Sachverständige einen weit überhöhten Kraftstoffverbrauch für dieses Fahrzeug ermittelt, dann ist es mangelhaft. Der Fahrzeugkäufer kann den Pkw gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Landgericht München I, Az.: 4 O 6504/07