Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1025) Falsch Parken kann teuer werden

(jlp). Ein Fahrzeug (hier: Taxi am Taxistand), das im Kurvenbereich einer Straße berechtigt abgestellt wurde, aber mit dem Heckteil circa 1,30 Meter ins absolute Haltverbot hineinragt, haftet im Fall eines Unfalls zu einem Drittel, wenn so ein Busfahrer in dieser Kurve dieses Fahrzeug streift. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Schäden am Fahrzeug nur an den Teilen entstanden sind, die sich im absoluten Haltverbot befunden haben.

Amtsgericht München, Az.: 341 C 15805/09

Zurück